Katastrophenschutz
Eine Katastrophe im Sinne des Landeskatastrophenschutzgesetzes ist ein Ereignis, welches das Leben, die Gesundheit oder die lebensnotwendige Versorgung zahlreicher Menschen, bedeutende Sachgüter oder in erheblicher Weise die Umwelt in so außergewöhnlichem Maße gefährdet oder schädigt, dass Hilfe und Schutz wirksam nur gewährt werden können, wenn verschiedene Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzdienstes sowie die zuständigen Behörden, Organisationen und die sonstigen eingesetzten Kräfte unter einheitlicher Leitung der Katastrophenschutzbehörde zusammenwirken.
Die Katastrophenschutzbehörde hat vorbereitende Maßnahmen zur Bekämpfung von Katastrophen zu treffen, Katastrophen abzuwehren und bei der unmittelbar anschließenden vorläufigen Beseitigung von Schäden mitzuwirken.
Bei den Aufgaben des Katastrophenschutzes wird der Kreis Steinburg als untere Katastrophenschutzbehörde unterstützt vom Deutschen Roten Kreuz (DRK), der Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH), der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) und den Freiwilligen Feuerwehren.