Skip to the navigation Skip to the content

Hinweisgeberschutzgesetz


Mit Wirkung vom 2. Juli 2023 ist das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) des Bundes in Kraft getreten. Seit Juni 2024 gilt dazu auch die entsprechende Gesetzgebung des Landes Schleswig-Holstein (LHinSchG). Es regelt den Schutz von natürlichen Personen, die auf Verstöße oder Missstände im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit aufmerksam machen und diese melden wollen (s. g. "Whistleblower").

Der Kreis Steinburg hat die Bereitstellung der Internen Meldestelle an die KUBUS Kommunalberatung und Service GmbH vergeben. Dies garantiert ein Höchstmaß an Vertraulichkeit bei der Bearbeitung von Meldungen.

Das Meldesystem richtet sich an alle Mitarbeitenden der Kreisverwaltung Steinburg und an alle Personen, die im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit mit der Kreisverwaltung in Kontakt stehen und Informationen über Verstöße gemäß Hinweisgeberschutzgesetz erlangt haben.

Meldungen sollten begründete, über bloße Vermutungen hinausgehende Verdachtsmomente sein. Es kann sich auch um strafbare Handlungen oder Unterlassungen handeln. Verstöße, die mit Geldbußen belegt sind, insbesondere, wenn sie das Leben, die Gesundheit, die Rechte der Mitarbeitenden oder ihrer Vertretungsorgane betreffen, können ebenfalls gemeldet werden. Dies gilt genauso für sonstige Verstöße gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder, sowie unmittelbar geltende Rechtsakte von europäischer Ebene.

Keine Meldungen sind solche, die auf unbegründeten Spekulationen, Gerüchten oder Flurfunk basieren sowie privates Fehlverhalten ohne Bezug zur beruflichen Tätigkeit.

Bitte beachten Sie, dass die Interne Meldestelle nicht zur Meldung von Notfällen geeignet ist. Bei aktuter Gefahrensituation wenden Sie sich bitte an die allgemeinen Notrufdienste. Die Bearbeitung der Meldungen an die Interne Meldestelle erfolgt während der regulären Dienstzeiten. Das Portal bietet auch die Möglichkeit von anonymen Meldungen.

Die Interne Meldestelle ist über folgendes Online-Portal erreichbar:

https://steinburg.hinweis.de

Oberstes Prinzip der Internen Meldestelle ist Ihr Schutz als meldende Person. Nur die für die Entgegennahme und Bearbeitung der Meldung zuständigen Personen haben Zugriff auf die eingegangene Meldung. 

Die Interne Meldestelle des Kreises Steinburg beachtet bei der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die datenschutzrechtlichen Grundsätze aus Artikel 5 Datenschutzgrundverordnung sowie der Regelungen des Landesdatenschutzgesetzes Schleswig-Holstein.

Außer an die Interne Meldestelle können sich hinweisgebende Personen auch an Externe Meldestellen wenden. Externe Meldestellen bestehen beispielsweise

  • beim Bundesamt für Justiz, Externe Meldestelle des Bundes, 53094 Bonn,
  • bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung, Graurheindorfer Str. 108, 53117 Bonn, sowie
  • beim Bundeskartellamt, Kaiser-Friedrich-Str. 16, 53113 Bonn.
To top