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Finanzbuchhaltung

Mit der Einführung des neuen Buchungssystem zum 01.01.2010, der doppelten Buchführung, kurz Doppik, hat sich auch die Bezeichnung der Kreiskasse in Finanzbuchhaltung geändert Die Finanzbuchhaltung übernimmt die Geldgeschäfte für die Kreisverwaltung, den Wegeunterhaltungsverband, den Zweckverband „ÖPNV Steinburg“, das Regionale Berufsbildungszentrum Steinburg sowie die Förderstiftung Kreis Steinburg. Alle Einnahmen und Ausgaben, die gezahlt bzw. geleistet werden müssen, werden in der Finanzbuchhaltung bearbeitet.

Zu den Aufgaben der Finanzbuchhaltung gehören gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, der GemHVODoppik:

  • Buchung aller Ein- und Auszahlungen in der Finanzrechnung 
  • Ausführung des zentralen Zahlungsverkehrs und der zentralen Lastschriftmandatsverwaltung, Ausführung des Barzahlungsverkehrs über Einnahmekassen
  • Liquiditätsplanung und wirtschaftliche Verwaltung der Finanzmittelbestände/ Wertgegenstände
  • Kassenmäßiger Abschluss/ Jahresabschlussarbeiten 

Neben den genannten Aufgaben ist ein weiterer wichtiger Bestandteil das Einleiten von Mahnverfahren sowie die Vollstreckung von rückständigen öffentlich-rechtlichen Forderungen des Kreises. Einige kreisangehörige Gemeinden und Städte verfügen über keinen eigenen Vollstreckungsbeamten, so dass die Finanzbuchhaltung des Kreises für diese Kommunen die Vollstreckung ihrer Geldforderung übernimmt. Auch andere Behörden außerhalb des Kreisgebietes nehmen im Rahmen der Amtshilfe die Vollstreckungsstelle des Kreises zur Beitreibung ihrer Forderungen, wenn der Schuldner im Kreisgebiet wohnt, in Anspruch.

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