Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Frühe Hilfen, Jugendförderung und Sport
Die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe, Kindertagesbetreuung, Frühe Hilfen, Jugendförderung und Sport ist für die verwaltungsmäßige und finanzielle Abwicklung der Hilfen zur Erziehung, der Hilfen für junge Volljährige und der Eingliederungshilfen für seelisch Behinderte zuständig. Weitere Aufgaben sind die Jugend- und Sportförderung, Angelegenheiten der Kindertagesbetreuung wie die Finanzierung, Planung und die Erlaubnisverfahren, die Geschäftsführung des Jugendhilfeausschusses, die Förderung der politischen Jugendbildung sowie die Koordination der Frühen Hilfen und der Familienzentren. Alle Angebote der Frühe Hilfen und der Familienzentren im Kreis Steinburg finden Sie unter www.wir-unterstützen-Sie.de.
Zuständigkeiten der Ansprechpartnerin
- Förderung der Jugendarbeit - Geräte, Investitionen
- Sportförderung Kommunen
Der Kreis Steinburg sieht in der Förderung des Sports eine bedeutsame und notwendige Aufgabe. Insoweit werden dem Kreissportverband (KSV), der eine Gemeinschaft der Turn- und Sportvereine im Kreis Steinburg ist, durch den Kreis Finanzmittel für die Sportförderung zur Verfügung gestellt. Die Bezuschussung an die dem KSV angeschlossenen gemeinnützigen Sportvereine erfolgt nach den Richtlinien des Sportverbandes Kreis Steinburg für die Sportförderung im Kreis Steinburg.
Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Kreissportverband:
Maria-Bornheim-Weg 2, D-25524 Itzehoe
Postanschrift: Postfach 1912, D-25509 Itzehoe
eMail: ksv.steinburg[at]online.de
oder auf der Homepage des Kreissportverbandes.
Der Kreis Steinburg gewährt nach Maßgabe dieser Grundsätze und im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel Zuwendungen zur Förderung der außerschulischen Jugendarbeit.
Antragsberechtigt sind grundsätzlich
a) nach § 75 KJHG/SGB VIII anerkannte Träger der freien Jugendhilfe,
b) nach § 74 KJHG/SGB VIII förderungsfähige Träger,
c) Gemeinden, Städte und Ämter sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe
d) der Kreisjugendring Steinburg sowie
e) Schulen aus dem Kreis Steinburg, soweit die Grundsätze das ausdrücklich vorsehen.
- Antrag zur Aufwandsentschädigung - Juleica Inhaber89 K
- Antrag auf Fahrtenzuschzuss32 K
- Teilnehmerliste des Fahrtenzuschusses - Anlage 125 K
- Durchführungsbestätigung zum Fahrtenzuschuss - Anlage 212.41 K
- Richtlinie der Jugendförderung ab dem 01.01.201925 K
- Datenschutzhinweise Anträge Förderung Jugendarbeit122 K
Die Jugendleitercard (Juleica) kann seit dem 01.01.2010 nur noch im Online-Verfahren beantragt werden!
Das Antragsverfahren
- Gehen Sie auf http://www.juleica.de/ auf Onlineantrag und lassen sich regristrieren (nur bei der Erstbeantragung) dann erhalten Sie ein Kennwort für Ihre Beantragung. Dieses Kennwort gilt auch für zukünftige Beantragungen.
- Nach Erhalt des Kennwortes melden Sie sich mit Ihrer E-Mail Adresse und Ihrem Kennwort an und füllen den Antrag aus. Der Antrag wird an den von Ihnen angeklickten zuständigen Träger (Sportverein, Kirchengemeinde, Jugendfeuerwehr) weitergeleitet. Der Träger prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind und bestätigt den Antrag online.
- Nach Prüfung des Trägers wird die Juleica in der Druckerei produziert und innerhalb von ca. 14 Tagen direkt an die Jugendleiterin, an den Jugendleiter oder an eine vom Träger gewünschte Adresse gesandt.
Die Card dient der Jugendleiterin bzw. dem Jugendleiter
- Zur Legitimation gegenüber den Erziehungsberechtigten oder der minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmer in der Jugendarbeit;
- Zur Legitimation gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe erwartet wird;
- Zum Nachweis der Berechtigung für die Inanspruchnahme der vorgesehenen Rechte und Vergünstigungen.
Weitergehende Informationen über die Voraussetzungen für den Erwerb, die Gültigkeitsdauer und alles Weitere zur Card für Jugendleiterinnen und Jugendleiter erhalten Sie beim Amt für Jugend, Familie und Sport, Frau Faulwetter, unter Tel. 04821/69 229, beim Deutschen Bundesjugendring und auf der Homepage der Juleica.
Ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen kann nach § 23 Abs. 1 Jugendförderungsgesetz für Schleswig-Holstein eine Freistellung von der Arbeit für die Mitarbeit in der Jugendarbeit gewährt und der entstehende Verdienstausfall erstattet werden,
wenn die ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen in der Jugendarbeit eine gültige Card für Jugendleiter/innen (Juleica) besitzen und
- an einer Veranstaltung der Jugendarbeit mitwirken, die aus öffentlichen Mitteln gefördert wird,
- an einer Veranstaltung der Jugendarbeit mitwirken, die der örtliche oder überörtliche Jugendhilfeträger für förderungswürdig erklärt hat oder
- an einer Fortbildung zur Fortschreibung der Gültigkeit der Juleica teilnehmen.
Freistellung von der Arbeit ist ebenfalls zu gewähren, wenn ehrenamtliche Mitarbeiter/innen an einer Maßnahme zur Qualifizierung zum Erwerb Juleica teilnehmen. In besonders vom Träger der Maßnahme zu begründenden Ausnahmefällen ist Freistellung von der Arbeit zu gewähren, wenn ehrenamtliche Mitarbeiter/innen aufgrund einer besonderen Qualifikation für die organisatorische Durchführung einer Veranstaltung der Jugendarbeit unverzichtbar sind.
Die Freistellung kann im Einzelfall nur versagt werden, wenn ein unabweisbares betriebliches Interesse entgegensteht.
Anträge sind in jedem Fall vor Beginn der Maßnahme zu stellen!
Der Kreis Steinburg gewährt nach Maßgabe der im Kreishaushalt jeweils zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel den politischen Jugendorganisationen der im Kreistag, Landtag oder Bundestag vertretenen Parteien auf Antrag Zuschüsse für Maßnahmen der politischen Jugendbildung.
Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht.
Ansprechpartner/innen
Hilfen zur Erziehung und Hilfen für junge Volljährige | |
Frau Maaß, L. | 04821/69 547 |
Frau Wiciß | 04821/69 213 |
Frau Schulte | 04821/69 463 |
Herr Dreifke | 04821/69 410 |
Frau Poppendick | 04821/69 252 |
Ambulante und stationäre Eingliederungshilfe | |
Frau Ahmling, K. | 04821/69 564 |
Herr Jessen | 04821/69 241 |
Team Kindertagesbetreuung
Das Team Kindertagesbetreuung ist zuständig für die Aufsicht, die Finanzierung und Bedarfsplanung von Kindertageseinrichtungen. Ebenso Aufgabe ist die Fachberatung von Kindertagespflegepersonen und Kindertageseinrichtungen sowie die Erlaubniserteilung für Kindertagespflegepersonen.
Im Kreis Steinburg sind aktuell 78 Kindertageseinrichtungen sowie ca. 90 Kindertagespflegepersonen ansässig. Einen Überblick der Betreuungsangebote sowie Kontaktdaten finden Sie in dem landesweiten Kita-Portal unter https://www.kitaportal-sh.de/de/
Ermäßigung von Elternbeiträgen
Nachstehend möchten wir Ihnen zur Ermäßigung von Elternbeiträgen für die Betreuung in Kita, Kindertagespflege und notwendige Schulbetreuung gerne ein paar Informationen geben.
1. Geschwisterermäßigung (unabhängig vom Einkommen)
Ermäßigung des Elternbeitrages:
• für das 2. betreute Kind um 50 %
• für jedes weitere betreute Kind um 100 %
2. Soziale Ermäßigung
Eine vollständige Ermäßigung, wenn Sie eine der folgenden Sozialleistungen beziehen:
• Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II
• Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem Dritten Kapitel SGB XII
• Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Vierten Kapitel SGB XII
• Leistungen nach den §§ 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes
• Kinderzuschlag gemäß § 6a des Bundeskindergeldgesetzes
• Wohngeld nach dem Wohngeldgesetz
Eine prozentuale Ermäßigung des Elternbeitrages können Personen mit geringem Einkommen erhalten. Der
Umfang ist in diesen Fällen abhängig von Ihren wirtschaftlichen Verhältnissen.
Eine genaue Berechnung kann ausschließlich die zuständige Stadt- bzw. Amtsverwaltung durchführen. Der Kreis stellt jedoch ein vereinfachtes Berechnungstool zur Verfügung. Mithilfe dieses Tools kann man selbst berechnen, ob man einen Anspruch auf Ermäßigung hat. Das Tool kann aber lediglich einen ungefähren Anhaltspunkt bieten, weil es zur Vereinfachung gekürzt worden ist. Sie finden dieses Tool im Drop-Down-Bereich „Vereinfachtes Berechnungstool“.
Anträge reichen Sie bei Ihrer zuständigen Amts- oder Stadtverwaltung ein. Die jeweiligen Kontaktdaten finden Sie hier.
Bis zu der Entscheidung über den Antrag ist von Ihnen der Beitrag in voller Höhe zu zahlen.
Die Übernahme der Kosten für das Mittagessen kann im Rahmen von Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden, wenn Sie eine der o.g. Sozialleistungen beziehen.
- Wenn Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich gerne an die Ansprechpartnerinnen bei der Kreisverwaltung Steinburg:
Frau Marquardt | 04821/69 823 |
Ansprechpartner/innen
Einrichtungsaufsicht Kindertageseinrichtung | |
Herr Bentrup | 04821/69 386 |
Finanzierung und Qualitätsaufsicht Kindertageseinrichtungen | |
Frau Feldhusen | 04821/69 835 |
Frau Schwartz | 04821/69 784 |
Frau Olandt | 04821/69 287 |
Finanzierung Kindertagespflege | |
Frau Nörregaard | 04821/69 385 |
Fachberatung Kindertagespflege | |
Frau Gunia-Drefke | 04821/69 244 |
Frau Reimers-Tiedemann | 04821/69 492 |
Betreuungsplätze & Elternbeitragsermäßigung | |
Frau Marquardt | 04821/69 823 |
Kindertagespflege ist eine professionelle Betreuung durch eine feste Bezugsperson im häuslichen Umfeld, die sich durch hohe Flexibilität auszeichnet.
Kindertagespflegepersonen übernehmen für einen Teil des Tages die Bildung, Erziehung und Betreuung des Kindes. Es können bis zu fünf fremde Kinder gleichzeitig von einer Kindertagespflegeperson im eigenen Haushalt, im Haushalt der Kindeseltern oder in gesondert angemieteten Räumen betreut werden.
Eine Kindertagespflegeperson zeichnet sich insbesondere durch ihre persönliche Eignung, das Vorhalten kindgerechter Räumlichkeiten, vertiefte Kenntnisse in der Kindertagespflege sowie die Kooperationsbereitschaft mit Erziehungsberechtigten, dem Amt für Jugend, Familie und Sport und anderen Kindertagespflegepersonen aus.
Die Betreuung eines Kindes in Kindertagespflege fordert von der Kindertagespflegeperson, den Kindeseltern und allen weiteren Beteiligten die Bereitschaft einen aufgeschlossenen, vertrauensvollen und toleranten Umgang zu pflegen.
Kinder machen Freude. Und sie machen Arbeit. Warum nicht beides miteinander verbinden?
Geeignete Frauen und Männer, die Kinder in ihrer Entwicklung begleiten und fördern möchten, können sich für die Kindertagespflege qualifizieren. Als Kindertagespflegeperson können Sie eine kleine Gruppe von bis zu fünf Kindern betreuen und die Kinder in familiärer Atmosphäre in ihrer Entwicklung unterstützen.
In der Kindertagespflege wünschen wir uns engagierte und motivierte Frauen und Männer, die als Kindertagespflegeperson Verantwortung für Kinder übernehmen. Unsere Qualifizierungsmaßnahme vermittelt Grundkenntnisse der Pädagogik und Psychologie, der Pflege und Betreuung, der rechtlichen und finanziellen Aspekte sowie zur Organisation des Alltags und zur Zusammenarbeit mit den Eltern. Darüber hinaus bilden praktische Erfahrungen im Umgang mit Kindern eine gute Voraussetzung.
Die Qualifizierung, die der Bundesverband für Kindertagespflege zertifiziert , wird in Kooperation von der Fachberatung im Amt für Jugend, Familie und Sport, dem Familienzentrum Itzehoe und der Familienbildungsstätte Glückstadt durchgeführt.
Nähere Informationen zur Qualifizierung und zur Erlaubniserteilung finden Sie in unserer Informationsbroschüre oder erhalten Sie in einer unserer regelmäßig stattfindenden Informationsveranstaltungen, deren Besuch für die Anmeldung zum Qualifizierungskurs Voraussetzung ist. Termine bitte bei der Fachberatung erfragen.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.handbuch-kindertagespflege.de
und in unserer Informationsbroschüre.
Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzhinweise.
Team Frühe Hilfen und Familienzentren
Netzwerkkoordination Frühe Hilfen im Kreis Steinburg | |
Frau Döhring | 04821/69 558 |
Koordination für Familienzentren im Kreis Steinburg | |
Frau Olandt | 04821/69 287 |
Die Geburt eines Kindes ist ein freudiges Ereignis, das mit viel Glück und Freude einhergeht, aber auch mit Gefühlen von Unsicherheit, Angst und Überforderung verbunden sein kann.
Die Frühen Hilfen im Kreis Steinburg sind ein Zusammenschluss vieler Personen und Institutionen mit dem Ziel Sie zu begleiten, zu unterstützen und Ihnen Wege aufzuzeigen, wenn Sie Informationen, Beratung und Hilfe benötigen.
Die kostenfreien Angebote der "Frühen Hilfen - Kreis Steinburg" richten sich an schwangere Frauen, Alleinerziehende und Eltern mit Säuglingen und Kleinkindern bis zum 3. Lebensjahr mit dem Ziel:
- Sie im Alltag zu begleiten und zu beraten
- die Bindung zwischen Ihnen und Ihrem Kind zu fördern
- die Entwicklung Ihres Kindes zu unterstützen
- Ihnen neue Wege als Eltern aufzuzeigen
Die Frühen Hilfen beinhalten sowohl Gruppen- als auch Einzelangebote sowie Unterstützung im häuslichen Umfeld, d.h. wir kommen auch zu Ihnen nach Hause, wenn Sie dies wünschen und beraten und begleiten Sie in Ihrem Alltag mit Ihrem Kind.
Alle Unterstützungsleistungen sind kostenlos und vertraulich.
Bei Inanspruchnahme des Netzwerkes Frühe Hilfen Kreis Steinburg kann für eine lückenlose und angemessene Unterstützung ein Datenaustausch zwischen den Einrichtungen stattfinden, deren Hilfe in Anspruch genommen wird. Ein Austausch Ihrer Daten findet ausschließlich im Rahmen Ihrer Einverständniserklärung statt und berücksichtigt die datenschutzrechtlichen Bestimmungen.
Sie haben das Recht Auskunft- und Akteneinsicht zu gespeicherten Daten Ihrer Person bei den entsprechenden Institutionen einzuholen. Es erfolgt darüber hinaus keine zentrale Datenspeicherung Ihrer Person.
Besuchen Sie gerne die Website www.wir-unterstützen-Sie.de. Hier finden Sie sämtliche Beratungs-, Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien im Kreis Steinburg.
Ein Familienzentrum ist Ort der Begegnung, Begleitung, Bildung und Beratung für Familien vor Ort, d.h. in bekannten Räumen mit vertrauten Personen (z.B. Kita) werden leicht zugängliche und bedarfsorientierte Angebote vorgehalten.
Familien werden unabhängig von Ihrer Herkunft, Lebenslage und Religion gestärkt, die Teilhabe von Jung und Alt am Leben in der Gemeinschaft wird gewährleistet und förderliche Lebensbedingungen von Kindern und Jugendlichen werden sichergestellt.
Kenntnis und Verstehen der sozialräumlichen und lebensweltlichen Bedingungen der Familien sind ebenso wie eine aktive Beteiligung der Familien wesentlich, um an den Bedarfen und Bedürfnissen der Menschen orientierte, leicht zugängliche Angebote vorzuhalten. Diese werden in verschiedenen Handlungsfeldern entwickelt:
- Elternbildung und Erziehungskompetenz
- Integrationsförderung
- Förderung von sozial besonders benachteiligten Kindern
- Förderung einer bruchloser Bildungsbiographie
- Stärkung des effektiven Übergangs Kita – Schule
- Vereinbarkeit von Familie und Beruf
So finden Sie in den Familienzentren des Kreises Steinburg z.B. Offene Treffs, Elterncafés, Krabbelgruppen, Beratung und Infoveranstaltungen zu bestimmten Themen, Freizeitangebote für Kinder und Jugendliche, Kurse für Alleinerziehende und Flüchtlingsmütter.
Team Geschäftszimmer
Ansprechpartnerinnen
Frau Clausen | Registratur | 04821/69 576 |
Frau Engelbrecht | Buchhaltung | 04821/69 260 |
Frau Kubelke | Registratur | 04821/69 250 |
Frau Kölling | Registratur | 04821/69 581 |
Frau Peickert | Buchhaltung | 04821/69 382 |