Häufig gefragt - FAQs zur Biotonne
Bioabfälle müssen getrennt gesammelt werden. Sie gehören in die Biotonne oder müssen nachweislich auf dem Grundstück, auf dem sie anfallen, vollständig und fachgerecht kompostiert werden. Sollten Sie sich für eine Kompostierung entscheiden und keine Biotonne nutzen, dann müssen auch Lebensmittel- und Speiseabfälle, Wildkräuter und kranke Pflanzenteile kompostiert werden.
Eine Befreiung von der Biotonne erfolgt auf schriftlichen Antrag.
Eine Auflistung von Abfällen, die in die Biotonne gehören finden Sie hier.
Behälter können nur von Grundstückseigentümern, nicht von Mietern angemeldet werden.
Die Online-Formulare finden Sie hier.
Kompostierbare Biofolienbeutel dürfen, genauso wie die herkömmlichen Plastiktüten, nicht in die Biotonne entsorgt werden. Biofolienbeutel werden innerhalb des Produktionsprozesses unserer Anlagen nicht vollständig biologisch abgebaut. Die Abbauzeiten überschreiten deutlich die Vergärungs- und Kompostierungszeiten in den Anlagen. Zusätzlich behindern die Plastiktüten und Biokunststoffbeutel auch die Nutzung des Bioabfalls als Energieträger, denn die Tüten zerschmelzen in den Vergärungsstufen und können den Anlagen dabei Schaden zufügen.
Für die Vorsortierung in der Küche eignen sich Papiertüten.
Als Grundstückseigentümer können Sie die Mülltonnen zur Reinigung anmelden. Verschmutzte Tonnen werden gegen gereinigte Behälter ausgetauscht. Der Tausch ist gebührenpflichtig.
Mieter können die Reinigung nicht beauftragen. Als Mieter setzen Sie sich bitte mit dem Grundstückseigentümer bzw. der Verwaltung in Verbindung.
Gartenabfälle können kostenpflichtig bei den Wertstoffhöfen abgegeben oder auf dem eigenen Komposthaufen verwertet werden. Die Entsorgung in die Biotonne und den amtlichen Bioabfallsack ist auch möglich.
Ja - im Kompostwerk werden auch die Eier von Schädlingen (z.B. der Kastanienminiermotte) und andere Krankheitserreger abgetötet. Deshalb gehören kranke Pflanzenteile nicht auf den eigenen Kompost sondern in die Biotonne oder zum Wertstoffhof.
Nein - Speiseabfälle aus Gastronomie und Einrichtungen zur Gemeinschaftsverpflegung (z.B. Kantinen) dürfen nicht in die Biotonne geworfen werden. Sie müssen getrennt gesammelt und an zugelassene Lebensmittelentsorger abgegeben werden. Zugelassene Entsorger in der Nähe finden Sie in den Gelben Seiten oder im Internet.