Eingriffe in Natur und Landschaft
Eingriff/ Ausgleich/ Ersatz/ Ersatzgeld
Eingriffe in die Natur und Landschaft sind – kurz und einfach gefasst – alle Veränderungen, die der Natur oder der Landschaft Schaden zufügen können. Das können zum Beispiel sein: bauliche Anlagen im Außenbereich, größere Aufschüttungen oder Abgrabungen, Gewässerausbauten oder Gewässerverrohrungen, Leitungsbauten oder die klassische Baumfällung. Hierfür ist grundsätzlich nach § 17 Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Landesnaturschutzgesetz die Genehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erforderlich. Oft werden wir als Naturschutzbehörde auch von anderen Behörden, wie zum Beispiel der Bauaufsichtsbehörde, zu Eingriffen befragt.
Wir prüfen in jedem Fall,
• ob ein Eingriff zugelassen werden kann,
• ob er nicht doch vermieden oder wenigstens verringert werden kann und
• welche Kompensation dafür erforderlich wird.
Ausgleich/ Ersatz
Der Eingriff in Natur und Landschaft ist durch geeignete Maßnahmen vorrangig auszugleichen oder zu ersetzen (Kompensation). In Frage kommen Maßnahmen wie zum Beispiel das Pflanzen neuer Bäume, Herstellen neuer Gewässer oder auch die Neuanlage von Knicks. Je wertvoller der Bestand war, desto größer muss der Ausgleich sein. Ein Vorhaben auf Acker erfordert weniger Ausgleich als auf Grünland.
Ersatzgeld
In Ausnahmefällen kann ein Ersatzgeld bezahlt werden. Die Höhe richtet sich danach, welche Kosten für die Kompensationsmaßnahme zu erbringen wären.
Ansprechpartner/in
Name | Zimmer | Telefon | Amtsbereiche |
---|---|---|---|
Herr Gersthage | Zimmer 222 | 04821 / 69 850 | Stadt Glückstadt, Amt Horst-Herzhorn und Amt Breitenburg |
Frau Wegner | Zimmer 222 | 04821 / 69 218 | Stadt Itzehoe |
Herr Jordan | Zimmer 222 | 04821 / 69 467 | Ämter Kellinghusen, Krempermarsch und Itzehoe Land |
Frau Riepen | Zimmer 221 | 04821 / 69 317 | Ämter Schenefeld, Wilstermarsch und Stadt Wilster |