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Hygienebelehrung des Lebensmittelpersonals nach dem Infektionsschutzgesetz

Belehrungen nach §43 Infektionsschutzgesetz

Eine Bescheinigung nach § 43 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) und somit eine Belehrung durch das Gesundheitsamt benötigen Sie, wenn Sie erstmalig eine gewerbsmäßige Tätigkeit gem. § 42 Abs. 1 IfSG aufnehmen wollen.

Personen, die gewerblich mit leicht verderblichen Lebensmitteln in Berührung kommen (wie z.B. in Küchen von Gastrobetrieben, Kitas, Schulen oder auch in Bäckereien), dürfen gemäß § 42 IfSG nicht arbeiten, wenn sie an bestimmten Erkrankungen leiden. Wie Sie sich dann verhalten müssen, erfahren Sie in einer gemäß § 43 IfSG vorgeschriebenen Belehrung im Gesundheitsamt. Für examinierte Pflegekräfte, die in der Pflege tätig sind, entfällt die Belehrung nach § 43 IfSG.

Wie Sie sich dann verhalten müssen, erfahren Sie in einer gemäß § 43 IfSG vorgeschriebenen Belehrung im Gesundheitsamt. Für examinierte Pflegekräfte, die in der Pflege tätig sind, entfällt die Belehrung nach § 43 IfSG.

Die Belehrung vor Ort kostet 28,-€. Der Betrag kann vor Ort in bar oder mit EC-Karte entrichtet werden. Die Online-Belehrung kostet 25,-€

Für ehrenamtliche Tätige und Schulpraktikanten ist die Belehrung kostenlos; dies ist mit Vorlage einer Bescheinigung zu belegen.

Bei weiteren Fragen, können Sie sich täglich von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr - 15:45 Uhr mit uns in Verbindung setzen. Die Kontakdaten von Frau Luther finden Sie hier. 

Die Bescheinigung ist unbegrenzt gültig, darf jedoch bei einer erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit im Lebensmittelbereich nicht älter als drei Monate sein. Für Schulpraktikanten ist die Bescheinigung nur während der gesamten Schulzeit gültig. 

Bei weiteren Fragen, können Sie sich täglich von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr - 15:45 Uhr mit uns in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier. 

In einem Zeitraum von 10 Jahren besteht die Möglichkeit, eine Abschrift anzufragen. Haben Sie damals bei uns im Gesundheitsamt an einer Präsenzveranstaltung teilgenommen, erhalten Sie diese bei uns. Für die Neuausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr von 15,-€ erhoben. 

Im Fall einer Online-Belehrung wenden Sie sich bitte zwecks einer Abschrift an das Technologiezentrum Glehn. Bitte geben Sie bei der Anfrage nach einer erneuten Abschrift Ihren vollständigen Namen und Geburtsdatum an. 

Bei weiteren Fragen, können Sie sich täglich von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 - 15:45 Uhr mit uns in Verbindung setzen. Die Kontaktdaten von Frau Luther finden Sie hier. 

Präsenzbelehrung

Die Hygienebelehrung findet wöchentlich in Präsenz zu festen Terminen statt. Für einen Termin können Bürgerinnen und Bürger sich online anmelden. Den Link dazu finden Sie hier.

Sollten Sie keinen Internetzugang haben, können Sie sich telefonisch mit uns in Verbindung setzen und einen Termin vereinbaren. Dies ist täglich von 8:00 Uhr - 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 Uhr - 15:45 Uhr möglich. Die Kontaktdaten der verantwortlichen Kollegin, Frau Luther, finden Sie hier. 

Sollten Sie aufgrund von Sprachbarrieren Probleme mit dem Verständnis haben, organisieren Sie sich bitte die Unterstützung eines Dolmetschers/ einer Dolmetscherin, der/ die sie zum Termin begleitet. 

Online-Belehrung

Es gibt die Möglichkeit einer Online-Belehrung; den Button dazu finden Sie hier.

Voraussetzung ist ein Internetzugang über Laptop oder Tablet (Teilname über Handy nicht möglich), ein gültiger Personalausweis sowie die Möglichkeit der Online-Zahlung. Die Online-Belehrung kostet 25,-€.

Sollten Sie aufgrund von Sprachbarrieren Probleme mit dem Verständnis haben, können Sie die Onlineschulung mit Untertiteln in weiteren Sprachen durchführen. 

Die Belehrung vor Ort findet im Gesundheitsamt Itzehoe, Viktoriastr. 17a (bitte hier klicken zum Lageplan) statt. 

Bitte kommen Sie etwa 5 - 10 Minuten früher und warten Sie in der Halle des Gesundheitsamtes, bis Ihre Gruppe aufgerufen wird. 

Arten der Belehrung

Onlinebelehrungen

Das Gesundheitsamt des Kreises Steinburg hat das Technologiezentrum Glehn (TZG) mit der technischen Durchführung der Hygienebelehrung im Online-Verfahren beauftragt.

Präsenzbelehrungen

Die Belehrungen in Präsenz finden weiterhin im Gesundheitsamt nach vorheriger Anmeldung zu festen Terminen statt. 

Gruppenbelehrungen

Größere Gruppen (z.B. Firmen) sowie Schulpraktikanten melden sich bitte telefonisch an.

* Um die Belehrung durchführen zu können, erheben wir personenbezogene Daten. Unsere Datenschutzhinweise finden Sie hier oder im Downloadbereich des Gesundheitsamtes. 

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