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Infektionskrankheiten

Masern

Es verpflichtet alle Personen (Kinder und Erwachsene), die in bestimmten Gemeinschaftseinrichtungen oder medizinischen Einrichtungen betreut werden oder dort tätig sind, einen ausreichenden Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern nachzuweisen. Ausnahmen gelten nur für Personen, die vor dem 1. Januar 1971 geboren wurden oder die aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden können (Kontraindikation).

Die Nachweise müssen vor der Aufnahme in der Einrichtung bzw. vor Beginn der Tätigkeit der Leitung vorgelegt werden. Bei Minderjährigen sind die Sorgeberechtigen verpflichtet, die Nachweise rechtzeitig vorzulegen. Für alle Personen, die beim Inkrafttreten des Gesetzes am 1. März 2020 bereits in einer solchen Einrichtung tätig waren oder dort betreut wurden, galt noch eine Übergangsfrist zur Vorlage der Nachweise bis zum 31. Juli 2022.

In folgenden Einrichtungen gilt das Masernschutzgesetz:

  • Kindergärten und Kitas
  • erlaubnispflichtige Kindertagespflege (nach §43 Absatz 1 SGB VIII)
  • Schulen
  • Sonstige Ausbildungseinrichtungen (in denen überwiegend minderjährige Personen betreut werden)
  • Heime
  • Krankenhäuser und vergleichbare Einrichtungen
  • Einrichtungen zum ambulanten Operieren
  • Dialyseeinrichtungen
  • Tageskliniken
  • Arzt- und Zahnarztpraxen
  • Praxen humanmedizinischer Heilberufe
  • ambulante Pflegedienste und Intensivpflege
  • Rettungsdienste
  • Einrichtungen zu Unterbringung von Asybewerbern

Allgemeine Informationen für Einrichtungen finden Sie hier.

Folgende Unterlagen können als Nachweise über einen vorhandenen Masernschutz vorgelegt werden:

  1. Ein ärztliches Zeugnis / Attest über die altersgerechte Impfung (z.B. auch der Impfpass). Bei Kindern ab 1 Jahr wären das eine und bei Kindern ab 2 Jahren zwei Impfungen gegen Masern (nach Stiko).
  2. Ein ärztliches Zeugnis / Attest über eine nachgewiesene Immunität gegen Masern, die durch eine Blutuntersuchung im Labor bestätigt wurde (ein ausreichend hoher Masern-IgG-Antikörpertiter oder ein positiver PCR-Test auf Masern).
  3. Die Bestätigung einer anderen staatlichen Stelle oder Leitung einer Einrichtung, dass dort bereits ein ausreichender Nachweis vorlag.
  4. Ein ärztliches Zeugnis / Attest, dass aus medizinischen Gründen eine Impfung nicht möglich ist (Kontaindikation). In dem Fall muss auch die Dauer, während der nicht gegen Masern geimpft werden kann, mit angegeben werden.

Kindern müssen den Nachweis vor der Aufnahme in die Einrichtung vorlegen, andernfalls ist die Aufnahme nicht möglich.

Sofern der Impfschutz gegen Masern erst zu einem späteren Zeitpunkt möglich ist oder vervollständigt werden kann, haben die Sorgeberechtigten innerhalb ca. eines Monats, nachdem es möglich war, den Impfschutz zu erlangen oer zu vervollständigen, einen entsprechenden Nachweis der Einrichtungsleitung vorzulegen.

Die Ständige Impfkommision empfiehlt eine erste Masernimpfung mit 11 - 14 Monaten, die zweite Impfung dann mit 15 - 23 Monaten.

Für Kinder älter als 1 Jahr müssen also eine, und für Kinder ab 2 Jahren zwei Impfungen oder eine auszureichende Immunität nachgewiesen werden. Die Gesamtübersicht in Form eines Impfkalender finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Ständigen Impfkommission finden Sie hier.

Nach § 20 Absatz 9 Infektionsschutzgesetz IfSG dürfen Personen, die ab der Vollendung des ersten Lebensjahres keinen Nachweis vorlegen, nicht in Kindertagesstätten, -horten, oder der Kindertagespflege betreut oder beschäftigt werden.

Wenn Ihnen kein Nachweis vorgelegt wird oder wenn Sie als Einrichtungsleitung Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit einen Nachweises haben, informieren Sie uns bitte hier.

Bei weiteren Fragen können Sie sich täglich von 8:00 - 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 - 15:45 Uhr an Frau Nagel wenden. Die Kontaktdaten finden Sie hier.

Mumps

Den Erregersteckbrief zum Theme Mumps-Infektionen finden Sie hier.

Covid19

Aktuelle Informationen des Robert-Koch-Instituts finden Sie hier.

Informationen zur Erstattung des Verdienstausfalls finden Sie auf der Seite des Landesamtes für Soziale Dienste finden Sie hier.

EHEC / HUS

Bei Verdacht auf EHEC/HUS erreichen Sie uns täglich von 8:00 - 12:00 Uhr oder Mittwochnachmittag von 14:00 - 15:45 Uhr hier.

Seit 01.05.2011 sind schwer verlaufende EHEC-Erkrankungen (Entero-hämorrhagische Escherichia-Coli), teilweise mit HUS (Hämolytisch-urämisches Syndrom), in bisher unbekannter Häufigkeit in Deutschland aufgetreten. EHEC-Erkrankungen und HUS sind auch schon in den vergangenen Jahren gelegentlich aufgetreten, die Häufung der Erkrankungen und die Schwere des Verlaufs ließ auf einen bisher nicht bekannten, neu aufgetretenen EHEC-Typs schließen.

Da die Infektionsquelle noch nicht abschließend ermittelt werden konnte, können nur allgemeine Empfehlungen zum Schutz vor bzw. Verhütung von EHEC-Erkrankungen gegeben werden.

Verzehrsempfehlungen

Bisher standen bei der Übertragung von EHEC der Verzehr von nicht ausreichend durcherhitztem Fleisch von Wiederkäuern (Schwerpunkt Rind) und Genuss von Rohmilch (unpasteurisierte Milch direkt vom Bauernhof) sowie der unmittelbare Tierkontakt z.B. in landwirtschaftlichen Betrieben, Tierparks oder Streichelzoos im Vordergrund. In der aktuellen Situation scheinen jedoch pflanzliche Lebensmittel, die roh verzehrt werden, die wesentliche Infektionsquelle zu sein. Bitte beachten Sie die aktuellen Verzehrsempfehlungen, die in den öffentlichen Medien verbreitet werden. Siehe auch Informationen des Bundesinstituts für Risikobewertung BfR.

Händehygiene

Häufiges Waschen der Hände mit warmem Wasser und Seife kann wesentlich dazu beitragen verschiedenste Infektionen zu vermeiden.

An Durchfall Erkrankte

An Durchfall Erkrankte sollen KiTas, Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen nicht besuchen (Für Kinder unter 6 Jahren gilt ein Besuchsverbot!); Arbeitsplätze im Lebensmittelgewerbe, in Gemeinschaftseinrichtungen und im medizinischen Bereich sollten nicht aufgesucht werden.

Für Allgemeine Informationen gibt es ein Merkblatt der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BzgA), das Robert Koch-Institut (RKI) gibt auf seinen Internetseiten fachliche Informationen.

Kindergärten, Schulen und andere Gemeinschaftseinrichtungen müssen gemäß § 34 IfSG bestimmte Erkrankungen, Ausscheider bestimmter Erreger und Personen mit Kontakt zu erkrankten Familienmitgliedern unverzüglich dem Gesundheitsamt melden. Ein geeignetes Meldeformular kann im Downloadbereich heruntergeladen werden. Auf diesem Bogen sind die meldepflichtigen Erkrankungen verzeichnet.

Tuberkulose

Nach der Meldung einer Erkrankung an Tuberkulose nimmt das Gesundheitsamt gem. § 25 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes mittels der Umgebungsuntersuchungen die erforderlichen Ermittlungen auf. Sie dienen der Erfassung von Kontaktpersonen der/des Erkrankten mit dem Ziel, sowohl eine mögliche Ansteckungsquelle zu finden als auch weitere Krankheitsverdächtige frühzeitig zu erkennen.

Aber auch die/der Erkrankte selbst unterliegt einer Beobachtung durch das Gesundheitsamt, um Gefährdungen durch eine nicht völlig ausgeheilte Tuberkuloseerkrankung vorzubeugen.

Die Sprechstunde der Tuberkulose-Beratung ist donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Für telefonische Auskünfte zu allen Fragen zur Tuberkulose stehen wir Ihnen aber auch täglich zwischen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.

Die Ursache

Die Tuberkulose wird durch Kleinstlebewesen (Mikroorganismen) verursacht. Der Erreger der Tuberkulose ist eine Bakterienart innerhalb der Gruppe der Mykobakterien und trägt den Namen Mycobacterium tuberculosis.

Die Tuberkulosebakterien können von einem Menschen auf einen anderen Menschen übertragen werden. Die Krankheit ist also ansteckend („infektiös“). Früher gab es noch die Rindertuberkulose, die auch auf Menschen übertragen werden konnte. Aber das hat heute Seltenheitswert.

Eine Infektion mit Tuberkulosebakterien ist noch nicht eine Krankheit. Die Bakterien setzen sich zwar an irgendeiner Stelle unseres Körpers fest und beginnen sich zu vermehren. Das geschieht zunächst praktisch immer in der Lunge. Aber sobald die Infektion stattgefunden hat, treten die Abwehrmechanismen unseres Körpers in Aktion: die Abwehrzellen stürzen sich auf die Tuberkulosebakterien und versuchen, sie zu vernichten oder zumindest unschädlich zu machen, d. h. „einzukapseln“ und dadurch stillzulegen. In den meisten Fällen einer tuberkulösen Infektion gelingt das auch. Unsere Abwehrzellen sind von da an vorgewarnt und bleiben stets alarmbereit für den Fall späterer Infektionen. Diese Abwehrbereitschaft unseres Immunsystems kann später zu diagnostischen Zwecken ausgenutzt werden (der Tuberkulintest).

Wenn die Invasion von Tuberkulosebakterien jedoch zu massenhaft ist oder andererseits die Abwehrkräfte des Körpers aus irgendwelchen Gründen zu schwach sind, dann kommt es zur Erkrankung.

Formen der Tuberkulose

Die Lungentuberkulose

Die Tuberkulosebakterien setzen sich bevorzugt in der Lunge fest. Das zarte Gewebe der kleinen Kanälchen und Bläschen unseres Atmungsorgans bildet günstige Bedingungen zur Ansiedlung und Vermehrung der Bakterien. Hinzu kommt, dass die Lunge durch unser Atmen in ständigem Austausch und Kontakt mit unserer Umwelt steht. Hieraus erklärt sich, dass die Lunge praktisch immer der Ort der ersten Infektion und entsprechend der ersten Erkrankung ist. Der Ausdruck „lungenkrank“ war früher so gut wie gleichbedeutend mit „tuberkulös“.

Auch heute noch ist es die Lungentuberkulose, mit der wir es am meisten zu tun haben. Es handelt sich zunächst um kleine entzündliche Knötchen in der Lunge, die auf dem Röntgenbild zu erkennen sind, obwohl sie noch von Lungengewebe und Abwehrzellen so umgeben sind, dass ihr bakterieller Inhalt nicht zur Luftröhre und nach draußen in unsere Umgebung gelangen kann. Man spricht dann von einer „geschlossenen Tuberkulose“.

Wenn jetzt keine Therapie einsetzt, schreitet der Entzündungsprozess unaufhaltsam fort. Es entsteht schließlich eine „offene Tuberkulose“. Das bedeutet, dass Bakterien nach außen gelangen und eine Ansteckungsgefahr für andere Menschen sein können. Durch die heutige Arzneitherapie können die Bakterien jedoch restlos vernichtet werden – vorausgesetzt, die Krankheit wird rechtzeitig entdeckt und die dann notwendige Therapie konsequent durchgehalten.

Die Symptome der Tuberkuloseerkrankung

Keine Schmerzen

Es ist eine Besonderheit der Tuberkulose, dass sie zunächst praktisch ohne auffällige Krankheitserscheinungen (Symptome) verläuft. Die Tuberkulose der Lunge erzeugt – jedenfalls im Beginn ihres Verlaufs – keine Schmerzen. Nun ist es zwar angenehm, keine Schmerzen zu haben. Aber der Schmerz ist auch ein wichtiges Alarmsignal, das bei der Tuberkulose weitgehend ausbleibt.

Dies erschwert nicht nur das rechtzeitige Auffinden von Tuberkuloseerkrankungen. Es kann auch während der Behandlung allzu leicht den Eindruck erwecken, als ob man schon wieder gesund wäre und also die Behandlungsvorschriften auf die leichte Schulter nehmen könnte.

Husten

Allgemein wird langdauernder Husten als typisches Zeichen für Lungentuberkulose angesehen. Und das ist auch zutreffend, obwohl der Husten keineswegs immer im Vordergrund der Symptome steht. Jedenfalls sollte folgende Regel gelten: wenn ein Husten länger als drei Wochen andauert, sollte man zumindest an das Vorliegen einer Lungentuberkulose denken. Dies gilt erst recht, wenn beim Husten feste schleimige Bestandteile („Auswurf“) zutage treten. Wenn dieser Auswurf Blutbeimengungen enthält, wird der Gang zum Arzt dringlich, damit schnellstmöglich die Behandlung einsetzen kann.

Körpertemperatur

Typisch sind die sogenannten leicht erhöhten (=subfebrilen) Körpertemperaturen, also etwa 37,3 ° bis 37,8 ° C. Von „richtigem“ Fieber spricht man erst von 38,0 °C an.

Nun ist Fieber ein Symptom, das von verschiedenen Menschen subjektiv verschieden stark empfunden wird. Der eine läuft mit hohem Fieber noch quicklebendig herum und empfindet wenig. Der andere ist völlig zerschlagen und legt sich freiwillig ins Bett. Erst recht werden die subfebrilen Temperaturen von vielen Menschen kaum bemerkt.

Auch hier schleicht sich also die Tuberkulose ein, ohne sich durch sehr spürbare Zeichen bemerkbar zu machen.

Müdigkeit, Schlappheit, Abgeschlagenheit

Diese Symptome dürften für die meisten Patienten schließlich der Grund sein, den Arzt aufzusuchen.

Aber: welcher Mensch fühlt sich nicht auch einmal müde und schlapp. Bis man zum Arzt geht, müssen solche Empfindungen stark ausgeprägt und vor allem länger andauernd sein.

Abnahme des Körpergewichts

Je weiter die Tuberkulose fortgeschritten ist, um so mehr bewirkt der Krankheitsprozess eine Abnahme des Körpergewichts. Wenn eine Gewichtsabnahme sehr deutlich ist und mehrere Kilogramm beträgt, dann ist ein fortgeschrittenes Stadium der Krankheit schon wahrscheinlich.

Aber hier gilt: welcher Mensch ist gleich alarmiert, wenn er mal 1 kg abnimmt? Heutzutage sind viele Menschen geradezu froh, wenn sie ein paar von ihren Pfunden „heruntergeschafft“ haben.

Atemnot

Kurzatmigkeit und „nach Luft schnappen“ tritt erst auf, wenn der Krankheitsprozess schon ziemlich weit fortgeschritten ist. Kurzatmigkeit kann aber auch durch eine Herzkrankheit oder durch Asthma verursacht oder auch nervös bedingt sein.

Nachtschweiß

Häufig wird sehr starkes Schwitzen in der Nacht („Nachtschweiß“) bei Lungentuberkulose beobachtet.

Natürlich bedeutet noch nicht jedes Schwitzen bei Nacht, dass man eine Lungentuberkulose hat. Es kann auch sein, dass man sich zu fest zugedeckt hat. Auch gibt es Personen mit nervöser Schwäche („Neurasthenie“), die zu starkem Schwitzen im Bett und während der Nacht neigen.

Immerhin wird aber starkes nächtliches Schwitzen, wenn es bei einer Person auftritt, die solches vorher bei sich nicht beobachtet hat, als ein typisches Verdachtszeichen für das Vorliegen einer Tuberkulose angesehen.

Im ganzen uncharakteristische Symptone

Alle vorgenannten Symptome können natürlich noch viele andere Ursachen haben. Selbstverständlich ist längst nicht jeder Husten oder subfebrile Temperatur oder Müdigkeit auf eine Tuberkulose zurückzuführen. Die Müdigkeit kann durch Überarbeitung oder rein psychisch bedingt sein, der Husten kann schlichtweg ein Raucherhusten sein oder allergische Ursachen haben usw.

Die Diagnose wird schließlich Ihr Arzt stellen mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln (Röntgenbild, Tuberkulintest, Blutbild, bakteriologische Untersuchungen).

Nach der Meldung einer Erkrankung an Tuberkulose an das Gesundheitsamt werden von uns alle uns benannten Kontaktpersonen zu diesem Erkrankungsfall über die Notwendigkeit der Umgebungsuntersuchung informiert.

Durch diese Umgebungsuntersuchung soll geklärt werden, ob es bei Kontaktpersonen des Tuberkulose-Erkrankten zu einer Ansteckung mit dem Tuberkuloseerreger gekommen ist.Um eine derartige Ansteckung erkennen zu können, wird ein Bluttest und/oder eine Röntgenaufnahmen der Lunge durchgeführt. Durch den Bluttest kann erkannt werden, ob bei einer Kontaktperson Antikörper gegen Tuberkulosebakterien vorliegen. Sollte dies der Fall sein, ist eine Röntgenaufnahme der Lunge erforderlich, um eine akute Tuberkulose- erkrankung ausschließen zu können.

Der Bluttest wird nach einem im Beratungsgespräch festzulegenden Zeitpunkt im Gesundheitsamt durchgeführt.

Bitte beachten Sie, dass sich eine mögliche Erkrankug an Tuberkulose auch erst viele Monate nach einer Ansteckung zeigen kann. Nicht in jedem Fall treten Krankheitssymtome wie Husten, Auswurf, Fieber, Appetitlosigkeit, Gewichtsabnahme, allgemeine Mattigkeit und Nachtschweiß auf.
Tuberkulose kann im Anfangsstadium auch ohne Symptome verlaufen!
Lassen Sie deshalb im eigenen Interesse zum sicheren Ausschluss einer Infektion die erforderlichen Untersuchungen rechtzeitig durchführen.

Die Einladung zur Umgebungsuntersuchung erfolgt durch uns schriftlich oder telefonisch.

Für ein beratendes Gespräch stehen wir Ihnen selbstverständlich in der Sprechstunde zur Verfügung:

Donnerstag in der Zeit von 9.00 bis 11.00 Uhr unter der Telefonnummer: 04821/69 349

  1. Beim Husten hat die/der Erkrankte immer ein frisches Taschentuch vor den Mund zu halten.
  2. Die Räume, in denen sich der Patient aufhält, müssen gut durchlüftet sein.
  3. Selbstverständlich nicht aus dem Glas oder vom Teller anderer Menschen trinken oder essen.
  4. Keine Mund-zu-Mund-Berührung (beim Küssen etc.), auch nicht mit dem Ehepartner und erst recht nicht mit Kindern.
  5. Die Wohnräume sollten – was eigentlich selbstverständlich ist – sauber gehalten werden. Dabei ist feuchtes Putzen oder Wischen erforderlich um das Aufwirbeln von Staub zu vermeiden.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns hier.

Meningitis

Meningokokken sind kugelförmige Bakterien mit einem Durchmesser von etwa einem Tausendstel Millimeter. Aufgrund der unterschiedlichen Zusammensetzung der Bakterienkapsel unterscheidet man 2 verschiedene Untergruppen (sog. „Serogruppen“). Die Serogruppen werden mit Buchstaben bezeichnet, z.B. A, B und C. In Deutschland findet man bei etwa 2/3 der Meningokokken-Infektionen die Serogruppe B, bei etwa 1/3  Serogruppe C. Andere Serogruppen kommen nur selten vor. Bei etwa 5 - 10 % der Bevölkerung sind Meningokokken im Nasen-Rachenraum vorhanden, ohne Symptome zu verursachen. Eine ernsthafte Erkrankung (z. B. Blutvergiftung, eitrige Gehirnhautentzündung) tritt nur bei einem geringen Teil der Infizierten auf, zeigt dann aber häufig einen schweren und raschen Verlauf. Warum es in einigen Fällen zu einem schweren, dramatischen Krankheitsbild kommt, ist bisher nicht geklärt.

Meningokokken-Erkrankungen können in jedem Lebensalter auftreten. Die hauptsächlich betroffenen Altersgruppen hierzulande sind jedoch Kinder unter 5 Jahren und Jugendliche zwischen dem 15. und 19. Lebensjahr. Eine jahreszeitliche Häufung von Meningokokken-Erkrankungen ist in Europa im Winter und im zeitigen Frühjahr zu beobachten.

Meningokokken kommen nur beim Menschen vor. Außerhalb des Körpers sterben die Keime rasch ab. Symptomlose Keimträger und erkrankte Personen sind daher die wesentliche Quelle für eine Ansteckung. Die Übertragung von Mensch zu Mensch erfolgt durch Tröpfcheninfektion (z. B. durch Anhusten, Anniesen, Ansprechen) oder andere Formen des Speichelkontaktes (z.B. Küssen). Nach Aufnahme des Erregers kann es nach einem Zeitraum von 2 bis 5(10) Tagen (Inkubationszeit) zu einer Erkrankung kommen. Enge Kontaktpersonen zu einem Erkrankungsfall (z.B. Personen im gleichen Haushalt, Kinder in der gleichen Kindergartengruppe, Spielkameraden, Banknachbar in der Schule) sind einem höheren Infektions- und Erkrankungsrisiko ausgesetzt.

Bei einer Meningokokken-Hirnhautentzündung(-Meningitis) kommt es, häufig nach uncharakteristischen Beschwerden im Nasen-Rachenraum (z.B. Erkältungszeichen), zu schlagartig auftretenden Kopfschmerzen, hohem Fieber, Schüttelfrost, Schwindel, Erbrechen und Nackensteifigkeit bei schwerem Krankheitsgefühl. Daneben können auch Symptome wie Bewusstseinstrübung bis hin zur Bewusstlosigkeit, motorische Unruhe und Krämpfe beobachtet werden. Häufig treten auch punktförmige oder flächige Blutungen in der Haut auf. In besonders schweren Fällen kann sich durch massiven Einbruch des Erregers in die Blutbahn (Sepsis) binnen weniger Stunden ein lebensbedrohliches Krankheitsbild mit Kreislaufversagen und ausgedehnten Blutungen in die Haut und innere Organe entwickeln, ohne dass die typischen Symptome einer Gehirnhautentzündung deutlich werden.

Bei Verdacht auf eine Meningokokken-Erkrankung (Meningitis, Sepsis) ist sofort ein Arzt oder Krankenhaus aufzusuchen. Antibiotika sind gegen Meningokokken wirksam. Sie können, rechtzeitig eingenommen, in der Regel Spätschäden oder tödliche Verläufe der Erkrankung verhindern.

Die Kontaktpersonen (s.o.) zu einem Erkrankungsfall sollten sofort ihren behandelnden Arzt aufsuchen, um eine vorbeugende Antibiotikabehandlung einzuleiten. Dies ist erforderlich, um möglicherweise aufgenommene Erreger abzutöten, bevor es zu der Erkrankung kommen kann. Gleichzeitig wird damit eine Weiterverbreitung der Meningokokken verhindert. Eine Impfung ist nur in ganz besonderen Fällen sinnvoll, und würde dann vom Gesundheitsamt empfohlen.

Den Inhalt finden Sie auch als Merkblatt in unserem Downloadbereich; weitere Informationen bietet auch das Robert Koch-Institut.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns hier.

Hepatitis (Gelbsucht)

Die Hepatitis (Gelbsucht) kann durch verschiedene Viren ausgelöst werden; was auch Auswirkungen auf die Übertragungswege, Vorbeugung, Verlaufsformen und Therapie hat.

Schwerpunktmäßig haben wir es mit folgenden Formen zu tun:

  • Hepatitis A (Regelungen für Lebensmittelpersonal und für Gemeinschaftseinrichtungen - Schulen und Kindergärten - beachten!)
  • Hepatitis B
  • Hepatitis C
  • Hepatitis D
  • Hepatitis E (Regelungen für Lebensmittelpersonal und für Gemeinschaftseinrichtungen - Schulen und Kindergärten - beachten!)

Weitere Informationen bietet auch das Robert Koch-Institut (Stichwörter: Hepatitis A, Hepatitis B, Hepatitis C, Hepatitis D, Hepatitis E).

Ja die Hepatits A und E sind über fäkal orale Schmierinfektion ansteckend. Eine gute Handhygiene schützt vor Übertragungen.

Die Hepatits B und C sind über Blut und andere Körperflüssigkeiten ansteckend. Sie müssen bei blutenden Verletzungen unbedingt an Einmalhandschuhe denken und danach eine Händedesinfektion durchführen. Beim Geschlechtsverkehr sollten Sie Kondome benutzen.

Hepatits D ist ein inkomplettes Virus, das man nur im Zusammenhang mit dem Hepatitis B Virus haben kann.

Ja gegen Hepatitis A und B gibt es eine Impfung. Wenn Sie gerne reisen oder in Gemeinschaftseinrichtungen oder im Gesundheitswesen arbeiten, empfehlen wir diese Impfung. Bitte wenden Sie sich für die Durchführung der Impfung an Ihren Hausarzt.

Detaillierte Informationen zu den einzelnen Hepatitis-Viren finden Sie auf der Homepage der Robert-Koch-Institutes unter den unten stehen Links.

Eine Übersicht der Leistungen des Robert-Koch-Institutes finden Sie hier.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns hier.

Aviäre Influenza (Vogelgrippe)

Die Vogelgrippe ist eine Krankheit, die fast ausschließlich Vögel betrifft. In seltenen Fällen können auch bestimmte Säugetiere und in ganz extrem seltenen Fällen kann auch der Mensch erkranken. (Bisher sind Menschen fast ausschließlich in Asien und in Afrika nach sehr engem Kontakt mit Geflügel erkrankt.)

Weil die Erkrankung beim Menschen sehr gefährlich ist, hat der öffentliche Gesundheitsdienst Vorbereitungen getroffen. Die Veterinärbehörden versuchen die Erkrankung, die in Deutschland bisher nur Wildgeflügel, einen Marder und verwilderte Katzen erfasst hat, von den Nutzgeflügelbeständen fernzuhalten. Diese Maßnahme minimiert auch die Übertragungsmöglichkeiten auf den Menschen. Dabei ist es wichtig, keine ungeschützten Kontakte zu Wildvögeln und streuenden Tieren zu haben. Der Verzehr von Geflügel und Geflügelprodukten ist bei Einhaltung der üblichen Hygieneregeln unbedenklich. Hinweise dazu finden Sie im Fall eines konkreten Tierseuchenfall auf den Seiten des Kreisveterinäramtes

Multiresistente Erreger und MRSA

Erreger mit Vielfachresistenzen gegen Antibiotika sind Bakterien, gegen die die meisten Antibiotika unwirksam geworden sind. Dazu gehören unter anderem Methicillin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA), Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE) und multiresistente gramnegative Stäbchen (MRGN). Eine Ursache für die Zunahme von Multiresistenzen ist der oft unsachgemäße Einsatz von Antibiotika (zum Beispiel Gabe bei viralen Infektionen, zu breit wirksames Antibiotikum, zu lange Gabe). Auch der breite Einsatz von Antibiotika in der Tiermast kann ein Zunahme von MRE verursachen.

Wenn bei diesem Austausch mehrere Resistenz-Gene in ein Bakterium "einwandern", können diese Erreger gegen mehrere Antibiotika resistent werden - sie werden dann zu multiresisitenten Erregern (MRE). Sowohl grampositive als auch gramnegative Bakterien können sich zu MRE entwickeln.

MRE sind Bakterien, die Resistenzen gegenüber mehreren Antibiotikaklassen aufweisen. Klinisch relevante MRE sind vor allem Vancomycin-resistente Enterokokken (VRE), Methicilin-resistente Staphylococcus aureus (MRSA) und multiresistente Gram-negative Erreger (MRGN).

MRE ist ein Obergriff für grampositive und gramnegative Bakterien die gegen viele Antibiotika resistent sind = multiresistente Erreger MRE. Am bekanntesten ist der methicillinresistente Staphylococcus aureus - kurz: MRSA. Bei diesen Erregern wirken die meisten Antibiotika nicht.

Eine Besiedlung (Kolonisation) ist zunächst das unschädliche Vorkommen von Bakterien auf den Körperoberflächen und Körperhöhlen, z.B. auf der Haut, im Darm und in geringem Maße in den Harnwegen. Unter bestimmten Umständen können diese Erreger (z.B. Operationen oder schwere Erkrankungen) dann eine Infektion auslösen.

Folgende Übertragungswege sind entscheidend: Zum einen der direkte Kontakt, z.B. über die Hände, von Haut zu Haut, Hautkontakt mit Körperausscheidungen oder durch kontaminierte Gegenstände. Zum anderen über Tröpfchen z.B. bei einer Besiedlung des Nasen-Rachenraumes oder der oberen Atemwege.

Längere Krankehausaufenthalte, Behandlungen in Intensivpflegeeinheiten, Antibiotikabehandlung, engere Kontakte mit kolonisierten Menschen, Infektionen (Hepatitis, HIV, Influenza), Immunsuppression und Wunden (postoperativ, Verbrennungen).

Grundsätzlich sind multiresistente Keime nicht bedrohlicher als andere "normale Bakterien" - sie lösen nicht häufiger Infektionen aus und führen meist zu ähnlichen Erkrankungen wie ihre nicht-resistente Vertreter. Vor allem für gesunde Menschen stellen sie kein großes Problem dar. Menschen, die jedoch auf Grund hohen Alters oder anderen Erkrankungen geschwächt sind, haben ein höheres Risiko schwer zu erkranken.

Ein generelles testen der Bevölkerung ist nicht sinvoll. Ein Test sollte in Risikosituationen erfolgen. Dies erfolgt bereits als Routine bei z.B. Krankenhausaufenthalten.

Eine Besiedlung mit multiresistenten Keimen kann nur bei MRSA behandelt werden. Wenn druch Keime eine Erkrankung verursacht wurde, werden zur Therapie solche Antibiotika verordnet, die bei diesen Bakterien noch wirksam sind.

Die wichtigste Maßnahme gegen eine Weiterverbreitung von MRE ist die strikte Einhaltung von Hygieneregeln, insbesondere der Händehygiene. Das gilt nicht nur für das medizinische Personal in Gesundheitseinrichtungen, sondern vor allem für Betroffene und deren Angehörige.

Die Behandlung von MRSA-Patienten fußt auf vier Säulen:

  • Antibiotika: Die Verabreichung von Reserve-Antibiotika, die die MRSA-Bakterien abtöten können.
  • Salben/Mundspülung: Eine Behandlung mit Salben (zum Beispiel Nasensalbe bei einer Besiedlung der Nase mit MRSA), Mundspülungen oder mit speziellen Waschlotionen für die Haut.
  • Isolierung: MRSA-Träger im Krankenhaus werden isoliert, solange der Erreger nachweisbar ist.
  • Hygiene: Besucher und Pflegepersonal müssen einen Nasen- und Mundschutz tragen und gegebenfalls sogar richtige Schutzkleidung. Außerdem ist die gründliche Händedesinfektion und Umgebungshygiene zum Beispiel durch Flächendesinfektionsmittel wichtig.

Leider kann jeder Mensch mehrmals MRSA-Träger werden, trotz erfolgreicher Therapie.

Wenn bei Ihnen MRE festgestellt wurde und Sie zu dem gefährdeten Personenkreis zählen bzw. sich gerade im Krankenhaus aufhalten, werden die behandelnden Ärzte die Therapie mit Ihnen besprechen. Bis die Behandlung abgeschlossen ist, sind bestimmte Isolationsmaßnahmen notwendig.

Wenn Sie einen Angehörigen im Krankenhaus besuchen möchten, der mit MRE besiedelt ist, brauchen Sie keine Angst zu haben, da diese Bakterien für gesunde Personen nicht gefährlich sind. Wenn Ihr Angehöriger Träger von multiresitenten Erregern ist, wird er von anderen Patienten im Krankenhaus isoliert, um die Übertragung der Keime zu verhindern. Auch Sie müssen beim Besuch einige Verhaltensregeln beachten, um die Weiterverbreitung von MRE zu verhindern. Tragen Sie bitte bei jeden Besuch Schutzhandschuhe, Schutzkittel und Mundschutz. Die Schutzkleidung finden Sie in der Regel vor dem Zimmer Ihres Angehörigen. Bitte vergessen Sie nicht, vor Verlassen des Zimmers Handschuhe, Mundschutz und Kittel abzulegen. Sorgfältige Händehygiene: Denken Sie bitte nach jedem Patientenkontakt sowie nach Verlassen des Patientenzimmers an die Desinfektion Ihrer Hände.

Eine downloadbare Übersicht des Überleitungsbogens und der Erregersteckbriefe finden Sie im Downloadbereich.

Hier finden Sie weiterführende Informationen zu Multiresistenten Errregern und MRSA für Ihren Tätigeitsbereich.

Bei weiteren Fragen erreichen Sie uns hier.

Magen-Darm-Erkrankungen

Wenn es sich um eine unspezifische Erkrankung handelt, darf das Kind bereits einen Tag nach Symptombeginn Ihre Einrichtung wieder besuchen. Gibt es einen Erregernachweis (z.B. Norviren, Rotaviren, Campylobacter) muss das Kind 2 Tage symptomfrei zu Hause sein. Detaillierte Informationen zur Wiederzulassung finden Sie hier

Den Info-Brief "Mein Kind ist krank" finden Sie außerdem hier.

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