Tuberkulose und Erkrankungen der Atmungsorgane
Beratungsstelle für Tuberkulose und Erkrankungen der Atmungsorgane
Nach der Meldung einer Erkrankung an Tuberkulose nimmt das Gesundheitsamt gem. § 25 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes mittels der Umgebungsuntersuchungen die erforderlichen Ermittlungen auf. Sie dienen der Erfassung von Kontaktpersonen der/des Erkrankten mit dem Ziel, sowohl eine mögliche Ansteckungsquelle zu finden als auch weitere Krankheitsverdächtige frühzeitig zu erkennen.
Aber auch die/der Erkrankte selbst unterliegt einer Beobachtung durch das Gesundheitsamt, um Gefährdungen durch eine nicht völlig ausgeheilte Tuberkuloseerkrankung vorzubeugen.
Die Sprechstunde der Tuberkulose-Beratung ist donnerstags von 9.00 Uhr bis 11.00 Uhr. Für telefonische Auskünfte zu allen Fragen zur Tuberkulose stehen wir Ihnen aber auch täglich zwischen 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr zur Verfügung.
Name | Frau Kelting |
---|---|
Telefon | 04821/69 349 |
Fax | 04821/699 349 |
tuberkuloseberatung[at]steinburg.de |