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Gesundheitsberufe: Anmeldung als selbständige Tätigkeit

Wer selbständig oder als Angehöriger einer Heilberufekammer einen Gesundheitsberuf ausübt, hat dies dem zuständigen Gesundheitsamt anzumelden. Diese Verpflichtung besteht nicht, wenn eine solche Verpflichtung nach anderen Rechtsvorschriften gegenüber einer Heilberufekammer besteht. 

1. Altenpflegerin / Altenpfleger

2. Apothekerin / Apotheker -verkammert

3. Ärztin / Arzt -verkammert

4. Diätassistentin / Diätassistent

5. Ergotherapeutin / Ergotherapeut (Beschäftigungs- und Arbeitstherapeutin/ Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut)

6. Gesundheits- und Krankenpflegerin / Gesundheits- und Krankenpfleger (Krankenschwester/Krankenpfleger)

7. Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerin / Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger (Kinderkrankenschwester/Kinderkrankenpfleger Hebamme / Entbindungspfleger

8. Heilpraktikerin / Heilpraktiker mit allgemeiner Heilpraktikererlaubnis und mit sektoraler Heilpraktikererlaubnis

9. Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin / Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut -verkammert 10. Logopädin / Logopäde

11. Masseurin und medizinische Bademeisterin / Masseur und medizinischer Bademeister

12. Medizinisch-technische Laboratoriumsassistentin / Medizinisch-technischer Laboratoriumsassistent

13. Medizinisch-technische Radiologieassistentin / Medizinisch-technischer Radiologieassistent

14. Medizinisch-technische Assistentin für Funktionsdiagnostik / Medizinischtechnischer Assistent für Funktionsdiagnostik

15. Notfallsanitäterin / Notfallsanitäter

16. Orthoptistin / Orthoptist

17. Operationstechnische Assistentin / Operationstechnischer Assistent

18. Pflegefachfrau/Pflegefachmann

19. Pharmazeutisch-technische Assistentin / Pharmazeutisch-technischer Assistent

20. Physiotherapeutin / Physiotherapeut (Krankengymnastin/Krankengymnast)

21. Podologin / Podologe (Medizinische Fußpflegerin/Medizinischer Fußpfleger)

22. Psychologische Psychotherapeutin / Psychologischer Psychotherapeut - verkammert

23. Rettungsassistentin / Rettungsassistent

24. Zahnärztin / Zahnarzt - verkammert 

Das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in dem Sie den Standort ihrer Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte haben. Wenn Sie beispielsweise eine Heilpraktikerpraxis in Itzehoe eröffnen, wäre hier das Gesundheitsamt des Kreises Steinburg zuständig. 

1. Einen ausgefüllten Meldebogen. Einen Vordruck finden Sie hier.

2. Eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis/Urkunde zum Führen der Berufsbezeichnung. Eine Beglaubigung erhalten Sie beim zuständigen Einwohnermeldeamt. 

Sie müssen sich innerhalb eines Monats nach Beginn/ Ende oder Verlegung der Praxis, Betriebs- oder Arbeitsstätte innerhalb des Kreises bzw. der kreisfreien Stadt, an-/umbzw. abmelden.

Die Datenschutzhinweise finden Sie hier oder im Downloadbereich des Gesundheitsamtes.

Amt

Gesundheitsamt

AnsprechpersonHerr Hemke
Anschrift

Viktoriastraße 17a

25524 Itzehoe

Telefon04821/69 525
E-Mailhemke[at]steinburg.de
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