Brandschutzdienststelle
„Die Kreise haben in Wahrnehmung der Aufgaben der Gefahrenabwehr den vorbeugenden Brandschutz durchzuführen“ (§ 3 Abs. 3 Brandschutzgesetz - BrSchG).
Den vorbeugenden Brandschutz führen in den Kreisen die Brandschutzingenieurinnen/Brandschutzingenieure und in den kreisfreien Städten die Berufsfeuerwehren durch. Im Kreis Steinburg ist die Brandschutzdienststelle organisatorisch dem Kreisbauamt zugeordnet.
Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes:
- Brandverhütungsschauen nach § 23 BrSchG in Verbindung mit der Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BrVSchauVO) des Landes Schleswig-Holstein
- Abstimmung von Planungsaufträgen für sicherheitstechnische Anlagen auf Grundlage technischer Regeln/Rechtsvorschriften
- Aufschaltabnahmen von Brandmeldeanlagen (Schließungen)
- Beteiligung in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren: brandschutztechnische Stellungnahmen bei Sonderbauten im Sinne des § 51 LBO S.-H. sowie vor Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen im Sinne von § 71 LBO S.-H.
- Beteiligung in brandschutztechnischen Belangen bei Genehmigungsverfahren anderer Behörden
- Mitwirkung bei Bauzustandsbesichtigungen durch die Genehmigungsbehörden
- Beteiligung in gaststättenrechtlichen Konzessionsverfahren
- Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Fachplanern in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes
- Beratung anderer Dienststellen und Behörden in brandschutztechnischen Belangen
- Unterstützung und Beratung der öffentlichen Feuerwehren und der Kreiswehrführung
Weitere Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie im Bereich "Download".
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