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Brandschutzdienststelle

„Die Kreise haben in Wahrnehmung der Aufgaben der Gefahrenabwehr den vorbeugenden Brandschutz durchzuführen“ (§ 3 Abs. 3 Brandschutzgesetz - BrSchG).

Den vorbeugenden Brandschutz führen in den Kreisen die Brandschutzingenieurinnen/Brandschutzingenieure und in den kreisfreien Städten die Berufsfeuerwehren durch. Im Kreis Steinburg ist die Brandschutzdienststelle organisatorisch dem Kreisbauamt zugeordnet.

Aufgaben des vorbeugenden Brandschutzes:

  • Brandverhütungsschauen nach § 23 BrSchG in Verbindung mit der Landesverordnung über die Brandverhütungsschau (Brandverhütungsschauverordnung - BrVSchauVO) des Landes Schleswig-Holstein
  • Abstimmung von Planungsaufträgen für sicherheitstechnische Anlagen auf Grundlage technischer Regeln/Rechtsvorschriften
  • Aufschaltabnahmen von Brandmeldeanlagen (Schließungen)
  • Beteiligung in bauaufsichtlichen Genehmigungsverfahren: brandschutztechnische Stellungnahmen bei Sonderbauten im Sinne des § 51 LBO S.-H. sowie vor Gewährung von Ausnahmen und Befreiungen im Sinne von § 71 LBO S.-H.
  • Beteiligung in brandschutztechnischen Belangen bei Genehmigungsverfahren anderer Behörden
  • Mitwirkung bei Bauzustandsbesichtigungen durch die Genehmigungsbehörden
  • Beteiligung in gaststättenrechtlichen Konzessionsverfahren
  • Beratung von Bauherren, Entwurfsverfassern und Fachplanern in Belangen des vorbeugenden Brandschutzes
  • Beratung anderer Dienststellen und Behörden in brandschutztechnischen Belangen
  • Unterstützung und Beratung der öffentlichen Feuerwehren und der Kreiswehrführung

Weitere Informationen zum Thema Brandschutz finden Sie im Bereich "Download".

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