untere Fachaufsicht der sozialen Wohnraumförderung
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Die Landesregierung fördert den sozialen Wohnraum bei Mietwohnungen und Wohneigentum, um die Menschen in Schleswig-Holstein mittel- und langfristig angemessen mit Wohnraum zu versorgen. Die Wohnraumförderung wird durch mehrjährige Förderprogramme thematisch und finanziell ausgerichtet.
Das Wohnraumförderungsprogramm 2015-2018 des Landes zielt mit einem Investitionsvolumen von 760 Millionen Euro auf eine bedarfsgerechte Versorgung mit bezahlbarem Wohnraum in sozial stabilen Quartieren. In diesem Kontext werden zusätzlich die Energiewende und die demograhierelevante Anpassung der Wohngebäude und Wohnquartiere betrieben. Ein besonderer Schwerpunkt ist die Offensive für bezahlbares Wohnen, die demographische, regionale und investive Aspekte berücksichtigt.
Günstige Kredite und Zuschüsse werden an Investoren vergeben, die zweckgebundene Wohnungen für Haushalte, die sich am Wohnungsmarkt sonst nicht bedarfsgerecht versorgen können, errichten. Die Miete ist der Höhe nach begrenzt und nur Wohnberechtigte dürfen die Wohnungen beziehen. Dies betrifft unter anderem Senioren, Menschen mit Betreuungsbedarf und mit einer Behinderung, Auszubildende, Studenten und Familien mit geringem Einkommen. Der Nachweis der Wohnberechtigung erfolgt über einen sog. "Wohnberechtigungsschein", der bei den zuständigen Gemeinden und Städten beantragt werden kann.
Der Kreis Steinburg übt die untere Fachaufsicht über die Gemeinden und Städte des Kreisgebietes Steinburg aus und ist Widerspruchsbehörde in Wohnberechtigungsangelegenheiten.