Wohnpflegeaufsicht (zuvor: Heimaufsicht)
Die rechtliche Grundlage für die Tätigkeit der Wohnpflegeaufsicht in Schleswig-Holstein ist das Selbstbestimmungsstärkungsgesetz sowie die Durchführungsverordnung zum Selbstbestimmungsstärkungsgesetz. Danach haben die Landräte der Kreise und die Bürgermeister der kreisfreien Städte die Aufsicht über die in deren Bereich vorhandenen stationären Einrichtungen, wie z.B. Alten- und Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für volljährige Menschen.
Im Jahr 2012 wurde eine einheitliche Prüfrichtlinie für die Durchführung der jährlichen Regelprüfungen in Schleswig-Holstein erlassen. Diese wurde bereits ein Mal überarbeitet. Seit Dezember 2015 gibt es eine Prüfrichtlinie für Regelprüfungen in der Altenpflege und eine Prüfrichtlinie für Regelprüfungen in der Eingliederungshilfe.
Alle stationären Einrichtungen werden grundsätzlich mindestens ein Mal im Jahr unangemeldet überprüft. Zudem werden bei Beschwerden bei Bedarf unangemeldete Anlass bezogene Prüfungen durchgeführt.
Die Wohnpflegeaufsicht ist während der Öffnungszeiten der Kreisverwaltung telefonisch zu erreichen. Vor einem persönlichen Besuch wird empfohlen, telefonisch einen Termin zu vereinbaren.
Weiterhin besteht im Beschwerdefall die Möglichkeit, das PflegeNotTelefon unter Tel.: 01802 49 48 47 rund um die Uhr zu erreichen.
Für Beratungen in Verbindung mit der Aufnahme in ein Alten- und Pflegeheim sowie für alle Fragen „rund ums Älter werden“ steht der Pflegestützpunkt im Kreis Steinburg unter Tel.: 04821 - 956 87 99 zur Verfügung. Dort erhalten Sie eine individuelle, unabhängige und kostenfreie Beratung.
Die Aufsicht über Kindertagesstätten wird durch die Abteilung Wirtschaftliche Jugendhilfe des Kreisjugendamtes wahrgenommen.
Ansprechpartner/innen
Telefon | |
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04821/699 311 (Fax) | |
Frau Lindhof | 04821/69 860 |
Frau Ploog | 04821/69 788 |
Frau Emmrich-Herrmann | 04821/69 644 |