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Führerscheinstelle

Die Verkehrsaufsicht des Kreises Steinburg ist nur nach vorheriger Terminabsprache erreichbar. 

Termine können online für die Führerscheinstelle hier vereinbart werden. 

Bitte sehen Sie von telefonischen Anfragen ab und formulieren Sie Ihr Anliegen per E-Mail an fahrerlaubnisbehoerde@steinburg.de - wir bemühen uns um kurzfristige Bearbeitung.

Bitte beachten Sie, dass nur das von Ihnen gebuchte Anliegen bearbeitet werden kann. Es ist also zum Beispiel grundsätzlich nicht möglich, eine Fahrerkarte zu beantragen, wenn lediglich ein Termin für eine Abholung gebucht worden ist.

Kartenzahlungen sind möglich und ausdrücklich erwünscht.

Wenn Sie keine Möglichkeit einer Onlinebuchung haben oder im Ausnahmefall, können Termine auch telefonisch vereinbart werden. Bitte wählen Sie die für Ihr Anliegen zuständige u. s. Ansprechperson.

Dienstgebäude: Adenauerallee 8, 25524 Itzehoe

Öffnungszeiten: Montag - Freitag 8.00 - 12.00 Uhr, zusätzlich am Dienstag 14.00 - 15.15 Uhr und am Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr


Ansprechpartner Führerscheinstelle 

 

Frau Parthun (Buchstabenbereich I - N)Telefon-Nr. (0 48 21) 69 504, Fax: (0 48 21) 69 9 504

Email: parthun@steinburg.de

Frau Carl (Buchstabenbereich B - H)Telefon-Nr. (0 48 21) 69 832, Fax: (0 48 21) 69 9 832

Email: carl@steinburg.de

Frau Bolln (Buchstabenbereich R - S), Telefon-Nr. (0 48 21) 69 599, Fax: (0 48 21) 69 9 599

Email: bolln@steinburg.de

Frau Umland (Buchstabenbereich A, O-Q, T - Z)Telefon-Nr. (0 48 21) 69 549, Fax: (0 48 21) 69 9 549

Email: umland@steinburg.de

Frau Harms, Telefon-Nr. (0 48 21) 69 308, Fax: (0 48 21) 69 9 308

Zuständigkeit: Verlängerung von FührerscheinenErsatzausstellungen nach Verlust oder DiebstahlNeuerteilung nach EntzugInternationale FührerscheineUmtausch des FührerscheinesFahrgastbeförderungKarteikartenabschrift, Fahrerkarte, Unternehmerkarte, Fahrerqualifikationsnachweis (ehemals Eintrag der Schlüsselzahl 95)

 

 

Frau Voß, M. (vormittags), Telefon-Nr. (0 48 21) 69 505, Fax: (0 48 21) 69 9 505

Email: m.voss@steinburg.de

Zuständigkeit: ErsterteilungErweiterung ⇒ Die Terminvereinbarung für diesen Bereich ist nur direkt zu erhalten.

 

Frau Stich, Telefon-Nr. (0 48 21) 69 503, Fax: (0 48 21) 69 9 503

Email: stich@steinburg.de

Zuständigkeit: Personenbeförderungsgesetz (PBefG), Fahrschul- und Fahrlehrerrecht (FahrlG), Ausnahmen von der Fahrerlaubnisverordnung ⇒ Die Terminvereinbarung für diesen Bereich ist nur direkt zu erhalten.

 

Herr Balbach, Telefon-Nr. (0 48 21) 69 517, Fax: (0 48 21) 69 9 517

Email: balbach@steinburg.de

Zuständigkeit: Entziehung der Fahrerlaubnis (ausgenommen Neuerteilung nach Entzug/Fahrverbote), Fahreignungsüberprüfungen, Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (Punkte), Maßnahmen bei einer Fahrerlaubnis auf Probe, Antragsversagungen ⇒ Die Terminvereinbarung für diesen Bereich ist nur direkt zu erhalten.

 

Frau Struckmann, Telefon-Nr. (0 48 21) 69 569, Fax: (0 48 21) 69 9 569

Zuständigkeit: Güterkraftverkehr, Fahrtenbuchauflagen, gewichtsbeschränkte Straßen ⇒ Die Terminvereinbarung für diesen Bereich ist nur direkt zu erhalten.

 

N.N. (vormittags), Telefon-Nr. (0 48 21) 69 521, Fax: (0 48 21) 69 9 521 

Email: sonntagsfahrverbot[at]steinburg.de

Zuständigkeit: Sonn- und Feiertagsfahrverbot ⇒ Die Terminvereinbarung für diesen Bereich ist nur direkt zu erhalten.

 

Frau RuppTelefon-Nr. (0 48 21) 69 751, Fax: (0 48 21) 69 9 751

Email: rupp@steinburg.de

Zuständigkeit: Fachverfahren ⇒ Die Terminvereinbarung für diesen Bereich ist nur direkt zu erhalten.

 

Die anfallenden Verwaltungsgebühren der Führerscheinstelle können Sie mit der EC-Karte bezahlen (Pin-Eingabe ist erforderlich). Mit einer Kreditkarte oder einer EC-Karte einer ausländischen Bank kann nicht bezahlt werden.

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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