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Rote Kennzeichen für Händler und Kfz-Betriebe

Rote Dauerkennzeichen können durch die Kfz-Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen, für Prüfungs-, Probe- und Überführungsfahrten, zugeteilt werden.

Für die Vergabe eines roten Kennzeichens werden folgende Unterlagen von Ihnen benötigt

  • ein schriftlicher Antrag (diesen finden Sie hier unter dem Namen "Antrag auf Zuteilung eines roten Kennzeichens für Kfz-Gewerbe")
  • eine Versicherungsbestätigung für ein rotes Kennzeichen (eVB)
  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass, sofern kein Personalausweis vorhanden
  • Polizeiliches Führungszeugnis für die Erteilung von roten Kennzeichen, dieses ist zur Feststellung der Zuverlässigkeit erforderlich (beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen)
  • bei Erledigung durch Dritte: Zusätzlich eine Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
  • bei Anmeldung einer Firma: Handelsregisterauszug und Gewerbeanmeldung
  • SEPA-Lastschriftmandat (Kfz-Steuer) - den Vordruck erhalten Sie hier
Ansprechpartner
Herr Struve04821/69 508
Frau Schütt04821/69 512

Gebühr

Erstzuteilung: 126,60 Euro
In Ausnahmefällen erneute Befristung: In der Regel 115,60 Euro
Entfristung: In der Regel 115,60 Euro

Zusätzlich fallen Kosten für die Kennzeichenschilder an, die Sie bei den ortsansässigen Schilderherstellern erhalten.

Um weitere Informationen zu verschiedenen Themen zu erhalten, nutzen Sie bitte die Volltextsuche.

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