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Feuerwehrwesen

technische Kreisfeuerwehrzentrale

Die Kreise haben nach dem Brandschutzgesetz die überörtlichen Aufgaben des abwehrenden Brandschutzes und der Technischen Hilfe wahrzunehmen. Insbesondere haben sie,

  1. überörtliche Ausbildungslehrgänge durchzuführen,
  2. erforderliche Anlagen zur überörtlichen Alarmierung und Nachrichtenvermittlung einzurichten und zu unterhalten,
  3. eine ständig mit entsprechend geschulten Personal besetzte Feuerwehreinsatzleitstelle einzurichten und zu unterhalten, die Notrufe annimmt und an die zuständige Feuerwehr weiterleitet und die zusammen mit der Rettungsleitstelle betrieben werden kann,
  4. eine Kreisfeuerwehrzentrale zur Unterbringung von Fahrzeugen und Gerätschaften, Pflege und Prüfung von Geräten und Material sowie zur Durchführung von Ausbildungslehrgängen einzurichten, zu unterhalten und auf dem neuesten Stand zu halten,
  5. zur Hilfeleistung bei Schadensereignissen mit gefährlichen Stoffen und Gütern einen „Löschzug-Gefahrgut“ aufzustellen und zu unterhalten, sofern dies auf andere Weise nicht sichergestellt ist,
  6. ein Informationssystem über gefährliche Stoffe und Güter vorzuhalten, das das Land bereitstellt.

Dem Kreisfeuerwehrverband Steinburg wurden die in den Ziffern 1, 4 und 5 genannten Aufgaben übertragen. Bei den übrigen Aufgaben wirkt der Kreisfeuerwehrverband mit.

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