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Öffentliche Bekanntmachung zur Geflügelpest / Vogelgrippe

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25358 Horst (Holstein)


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine Tierseuche, die bei Hausgeflügel und Wildvögeln auftreten kann.


Description

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Influenzaviren bei Vögeln ausgelöste Infektionskrankheit, die insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Bei den Influenzaviren von Vögeln kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrigpathogenen („wenig krankmachenden“) und den hochpathogenen („stark krankmachenden“) Influenzaviren unterscheiden. Die hochpathogenen Influenzaviren (zum Beispiel H5N1) können bei Geflügel, wie Hühner oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen.

Nur die Infektion mit hochpathogenen Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet. Die Geflügelpest ist eine hoch akut verlaufende, fieberhafte Viruserkrankung. Nach einer kurzen Inkubationszeit verläuft die Erkrankung schnell und endet für die betroffenen Tiere meist tödlich. Betroffene Tiere zeigen Symptome wie hohes Fieber, Appetitlosigkeit, Schwäche, Teilnahmslosigkeit und Atemnot. Es kommt u.a. zu einem drastischen Rückgang der Legeleistung.

Für alle HalterInnen von Geflügel im Land gilt, die allgemeinen, rechtlich vorgeschriebenen Schutzmaßregeln konsequent umzusetzen - unabhängig von der Größe oder dem Zweck der Haltung. Entsprechende Präventions- und Bekämpfungsmaßnahmen sind in der seit dem 21.4.2021 anzuwendenden europäischen Verordnung 2016/429 (EU-Tiergesundheitsrechtsakt) einschließlich ihrer verschiedenen Delegierten und Durchführungsverordnungen sowie der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest enthalten. Hierzu zählt unter anderem, Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen zu füttern und zu tränken. Futter, Einstreu und sonstige Gegenstände, mit denen Geflügel in Berührung kommen kann, sollen für Wildvögel unzugänglich aufbewahrt werden. Weitere Biosicherheitsmaßnahmen sind die Reinigung und Desinfektion von Kleidung, Schuhen, Geräten und Fahrzeugen sowie das Desinfizieren der Hände vor Betreten des Stalles.

Die veterinärmedizinische Untersuchung bei einem unklaren Krankheitsgeschehen im Bestand oder erhöhten Verlusten in der Herde ist ebenfalls vorgeschrieben. Sofern noch nicht erfolgt, sollten alle noch nicht gemeldeten Geflügelhaltungen beim zuständigen Veterinäramt und/oder beim Tierseuchenfonds registriert werden.


Jurisdiction

An die Veterinärämter der Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein


Legal basis


Additional Information


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Beethovenstraße 7
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 690  
E-Mail: veterinaeramt[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsamt.html

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Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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Fleethörn 29-31
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