Skip to the navigation Skip to the content

Automatensteuer

Location filters
25361 Krempe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Gemeinden, Ämter oder Städte können für ihr Gebiet eine Automatensteuer erheben.


Description

Die Automatensteuer beziehungsweise Spielapparatesteuer ist eine Vergnügungssteuer, die von den Gemeinden in eigener Zuständigkeit auf der Grundlage einer entsprechenden Satzung erhoben werden kann. Sie ist als Aufwandssteuer anzusehen. Besteuert wird der Aufwand des Spielers für sein Spielvergnügen. Steuerschuldner ist der Halter von Spielapparaten. Das ist entweder der Eigentümer oder derjenige, dem der Apparat vom Eigentümer zur Nutzung überlassen wird. Der Steuerschuldner ist verpflichtet, die Steuer selbst zu errechnen.

Die Festlegung der Steuersätze ist ausschließlich den Gemeinden überlassen. Die Bemessung der Steuer richtet sich bei Apparaten mit Gewinnmöglichkeit in der Regel nach dem Einspielergebnis der Apparate (Bruttokasse). Bei Spielautomaten ohne Gewinnmöglichkeit kann der Stückzahlmaßstab zu Grunde gelegt werden, wenn die Apparate nicht über manipulationssichere Zählwerke verfügen.


Jurisdiction

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Steueramt).


Additional Information

Die notwendigen Vordrucke/Formulare erhalten Sie bei der zuständigen Stelle.


Related services


Contacts

Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung

Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone: 04824 39900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Opening times:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung)

Mrs. Michaela Kuhlmann Icon Vcard

Phone: 04824 389029   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: m.kuhlmann[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: EG 7  


To top