Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
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Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis
Wer Schifffahrtsanlagen errichten, ändern oder betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Erlaubnis.
Description
Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von
- Häfen und Umschlagplätzen und
- Anlegestellen
benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).
Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.
Jurisdiction
- An den Landesbetrieb Küstzenschutz oder
- den Landesbetrieb Sraßenbau und Verkehr.
Costs
Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Legal basis
- §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG),
- Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) und
- Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).
Related services
- Abwasser: Kleinkläranlagen - Aufsicht / Erlaubnis
- Bauprodukte: Überwachung des Einbaus bestimmter Bauprodukte
- Bewachungsgewerbe: Bestimmte Bewachungsaufgaben (Ladendetektive, Kontrollgänge im öffentlichen Raum, Türsteher) - Erlaubnis
- Fahrerlaubnis: Erste-Hilfe-Ausbildungsstelle - Anerkennung
- Steuerberatungsgesellschaft: Anerkennung
Contacts
Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein
Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Phone:
+49 4841 667-0
|
Fax:
+49 4841 667-115
E-Mail:
Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de