Skip to the navigation Skip to the content

Geburtsnamen wiederannehmen

Location filters
25361 Krempe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Unter einer Namensänderung versteht man den Wechsel des Familiennamens wegen Personenstandsänderung, z.B. Erklärung eines Doppelnamens.


Description

Die Namensänderung (Namenserklärung) beschreibt den Vorgang, im Zusammenhang mit einer Personenstandsänderung den Familiennamen zu wechseln. Namensänderungen können unter anderem in folgenden Fällen erfolgen:

Bei Kindern

  • Namenserteilung der Mutter mit Zustimmung des nicht sorgeberechtigten Elternteils,
  • Namenserteilung durch die Mutter und deren Ehemann,
  • Neubestimmung des Geburtsnamens nach Begründung der gemeinsamen Sorge durch die Eltern,
  • Anschlusserklärung an eine Namensänderung der Eltern oder eines Elternteils,
  • erstmalige Bestimmung eines Geburtsnamens nach Geburt des Kindes im Ausland.

Bei Ehegatten, Lebenspartnerinnen/Lebenspartnern, Geschiedenen, Verwitweten

  • nachträgliche Bestimmung eines Ehenamens, zum Beispiel nach Eheschließung im Ausland,
  • Erklärung eines Doppelnamens (Voranstellung und Anfügung eines Namens an den Ehenamen) durch einen Ehepartner,
  • Widerruf der Hinzufügung eines Namens zum Ehenamen,
  • Wiederannahme des früheren Namens nach Auflösung der Ehe.

Ob und in welcher Form im jeweiligen Fall eine Namensänderung (Namenserklärung) möglich ist, muss im Einzelfall geklärt werden.

Achtung: Namensänderungen (Namenserklärungen) sind grundsätzlich unwiderruflich.


Jurisdiction

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Standesamt) Ihres Wohnsitzes.

Das Standesamt leitet die Erklärung dann an das zuständige Standesamt weiter:

  • bei Ehegatten: an das Standesamt des Eheschließungsortes,
  • bei Kindern: an das Standesamt des Geburtsortes.

 


Eke out

  • Die Namensänderung wird mit Entgegennahme durch das zuständige Standesamt wirksam.
  • Wird die Namensänderung bei einem unzuständigen Standesamt abgegeben, wird sie erst wirksam, wenn sie dem zuständigen Standesbeamten (Standesamt der Eheschließung beziehungsweise des Geburtsortes) zugegangen ist.

 


Costs

Die Gebühr für eine Namensänderung beträgt 30,00 Euro.


Required documents

Da von Fall zu Fall unterschiedliche Unterlagen vorzulegen sind, wird empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der zuständigen Stelle in Verbindung zu setzen.


Legal basis


Related services


Contacts

Amt Krempermarsch - Standesamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone: 04824 38900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/101857/standesamt.html


Opening times:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt Krempermarsch - Standesamt)

Mrs. Henrike Hahn Icon Vcard

Phone: 04824 389033   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: h.hahn[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: OG 25  

Employee (Amt Krempermarsch - Standesamt)

Mr. Marco Schoene Icon Vcard

Phone: 04824 389034   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: m.schoene[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: OG 32  

Employee (Amt Krempermarsch - Standesamt)

Mrs. Monika Viohl Icon Vcard

Phone: 04824 389036   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: m.viohl[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: OG 29  


To top