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Handwerksrolle: Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb

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25361 Krempe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Handwerkliche Nebenbetriebe müssen unter bestimmten Voraussetzungen auch in die Handwerksrolle eingetragen werden.


Description

Die Eintragungspflicht in die Handwerksrolle besteht auch für

  • handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Versorgungs- oder sonstigen gewerblichen Betrieb öffentlich rechtlicher Träger,
  • für handwerkliche Nebenbetriebe, die mit einem Unternehmen eines zulassungspflichtigen Handwerks, der Industrie, des Handels, der Landwirtschaft oder sonstiger Wirtschafts- und Berufszweige

verbunden sind, wenn in ihnen in einem zulassungspflichtigen Handwerk Waren zum Absatz an Dritte handwerksmäßig hergestellt oder Leistungen für Dritte handwerksmäßig erbracht werden.


Jurisdiction

An die zuständige Handwerkskammer (HWK).

Wichtiger Hinweis:

Für die Beantragung der Eintragung handwerklicher Nebenbetrieb (Handwerksrolle) über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.


Costs

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Gebührenordnung. Auskünfte hierüber erteilt die HWK.


Legal basis

§ 2 Nr. 2, Nr. 3 Gesetz zur Ordnung des Handwerks (Handwerksordnung - HwO).

§ 2 HwO


Additional Information

Weitere Informationen zur Handwerksrolle finden Sie auch auf den Internetseiten der HWK Lübeck.

HWK Lübeck - Handwerksrolle


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Forms


Contacts

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Opening times:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Phone: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


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Montag bis Donnerstag: 08.30 bis 15.30 Uhr
Freitag: 08.30 bis 14:00 Uhr

Zentrale
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Freitag: 07.30 bis 15.30 Uhr


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