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Hunde: anmelden / abmelden

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25361 Krempe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer einen Hund bei sich im Haushalt hält, ist verpflichtet diesen anzumelden.


Description

Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig binnen 14 Tagen vor,

  • wenn der Hund älter als drei Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum, der sich aus den örtlichen Hundesteuersatzungen ergibt (i.dR. einen Monat).

Nach der Anmeldung des Hundes werden gegebenenfalls Hundesteuermarken ausgegeben, die bei der Abmeldung des Hundes wieder abzugeben sind.


Jurisdiction

An Ihre zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung.


Additional Information


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Contacts

Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung

Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone: 04824 39900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Opening times:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt Krempermarsch - Kämmerei / Steuerabteilung)

Mrs. Michaela Kuhlmann Icon Vcard

Phone: 04824 389029   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: m.kuhlmann[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: EG 7  


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