Insolvenzbekanntmachung
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Insolvenzbekanntmachung
Wird die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt, muss das Insolvenzgericht bestimmte Bekanntmachungen veröffentlichen.
Description
Wenn die Einleitung eines Insolvenzverfahrens beantragt wird, hat das zuständige Insolvenzgericht von Gesetzes wegen bestimmte Bekanntmachungen zu veröffentlichen. So sind zum Beispiel die Entscheidung über die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder Terminsbestimmungen öffentlich bekannt zu geben. Diese öffentlichen Bekanntmachungen des Insolvenzgerichts werden länderübergreifend im Internet vorgenommen und können von jedermann eingesehen werden.
Jurisdiction
An das Amtsgericht (als Insolvenzgericht), in dessen Bezirk die betreffende Firma Ihren Sitz oder Person ihren Wohnsitz hat.
Costs
Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Legal basis
Additional Information
Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.
Weitergehende Informationen können Sie auch auch beim zuständigen Insolvenzgericht erfragen.
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Contacts
Amtsgericht Itzehoe
Bergstraße 5 - 7
25524 Itzehoe
Phone:
+49 4821 66-0
|
Fax:
+49 4821 66-2371
E-Mail:
verwaltung[at]ag-itzehoe.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGItzehoe