Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen
Landesportal Schleswig-Holstein
Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen
Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.
Description
Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.
Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.
Jurisdiction
An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.
Required documents
- Personalausweis und
- Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.
Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.
Legal basis
Additional Information
Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.
Related services
Contacts
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf
Phone:
+49 800 7241428
|
Fax:
+49 211 959-2575
E-Mail:
USG[at]Bundeswehr.org
Web:
www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/FcwxDoMwDAXQG8USY7eeAtrNhN_EquNEiQGpp4fq7Y_edDM-JLFLNVZa6BXlsZ6hoY_gGQXWandWhI8Y20-gihFgPmLmTdJuaXTE7DT_u_WcVOx7P9UOdMdGrZTnBVYrm_A!/
Opening times:
Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:00 - 14.00 Uhr