Nebenwohnung abmelden
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Nebenwohnung abmelden
Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Description
Kurztext
Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.
Jurisdiction
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Zuständige Stelle
Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.
Eke out
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Welche Fristen muss ich beachten?
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Required documents
Bestätigung des Wohnungsgebers
Legal basis
§ 17 Absatz 2 Bundesmeldegesetz (BMG)
§ 21 Absatz 4 Bundesmeldegesetz (BMG)
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Contacts
Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt
Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone:
04824 389022
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web:
www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html
Opening times:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. Geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04824 389022
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Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
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Room:
EG 5
Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04824 3890-23
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Fax:
04824 3890-10
E-Mail:
n.westphal[at]amt-krempermarsch.landsh.de
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Room:
EG 6