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Nebenwohnung abmelden

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25361 Krempe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie aus eine Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


Description

Kurztext

Wenn Sie aus einer Nebenwohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich für diese Wohnung abmelden.


Jurisdiction

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.

Zuständige Stelle

Die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt der dann alleinigen Wohnung oder der Hauptwohnung, soweit sie noch weitere Wohnungen besitzen.


Eke out

Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Nebenwohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.


Required documents

Bestätigung des Wohnungsgebers


Legal basis


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Contacts

Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Opening times:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Mrs. Patrizia Ahlbrecht Icon Vcard

Phone: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: EG 5  

Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Mrs. Natalja Westphal Icon Vcard

Phone: 04824 3890-23   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: n.westphal[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: EG 6  


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