Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Landesportal Schleswig-Holstein
Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
Wer Plakate im öffentlichen Straßenraum anbringen möchte, benötigt eine Genehmigung (Sondernutzungserlaubnis).
Description
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
In der Regel bestimmen innerorts Satzungen der jeweiligen Gemeinde/Stadt/des Amtes wie und wo die Plakatierung angebracht werden darf. Zulässige Werbeflächen können sich zum Beispiel an Laternenmasten, Litfaßsäulen, Anschlagtafeln oder Großwerbetafeln befinden. Außerhalb der Ortsdurchfahrten ist das Plakatieren in der Regel nicht zulässig.
Das Anbringen von Plakaten im öffentlichen Straßenraum innerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Genehmigung wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Jurisdiction
An die jeweilige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren / dessen Bereich die betroffene Ortsdurchfahrt liegt.
Wichtiger Hinweis:
Für die Beantragung der Erteilung einer Sondernutzungserlaubnis für Plakatierungen über den Einheitlichen Ansprechpartner Schleswig-Holstein steht Ihnen ein elektronischer Antrag (Antragsassistent) zur Verfügung.
Costs
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Legal basis
Additional Information
Für Plakatierungen außerhalb von Ortsdurchfahrten ist der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein zuständig.
Related services
Forms
Contacts
Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt
Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone:
04824 389022
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web:
www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html
Opening times:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. Geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04824 389022
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Room:
EG 5
Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04824 3890-23
|
Fax:
04824 3890-10
E-Mail:
n.westphal[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Room:
EG 6
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Opening times:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr