Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
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Reisegewerbe: Verbotene Tätigkeiten - Ausnahme
Reisegewerbetreibende können bei der zuständigen Stelle Ausnahmen von den im Reisegewerbe verbotenen Tätigkeiten beantragen.
Description
Im Reisegewerbe sind verschiedene, in der Gewerbeordnung (GewO) festgelegte Tätigkeiten verboten. Diese Verbote dienen dem Verbraucherschutz und der Vermeidung strafbarer Handlungen. Zu ihnen gehören zum Beispiel:
- der Vertrieb von Giften und gifthaltigen Waren, elektromedizinischen Geräten, Wertpapieren,
- das Anbieten (Feilbieten) und der Ankauf von Edelsteinen, Edelmetallen und edelmetallhaltigen Legierungen (zugelassen sind Silberschmuck bis zu einem Verkaufspreis von 40 Euro und Waren mit Silberauflagen) oder
- die Vermittlung von Darlehen.
Wenn keine Gefährdung der Allgemeinheit, der öffentlichen Sicherheit oder der öffentlichen Ordnung zu befürchten ist, können Ausnahmen von den Beschränkungen zugelassen werden.
Jurisdiction
An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt), in deren Bezirk Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben.
Eke out
Die Ausnahmezulassung durch die örtliche Behörde ist mit dem Vorbehalt des Widerrufs und für einen Zeitraum bis zu fünf Jahren möglich, wenn sich aus der Person des Antragstellers oder aus sonstigen Umständen keine Bedenken ergeben.
Costs
Die Gebühr beträgt derzeit 60,00 Euro gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren.
Required documents
- Personalausweis oder Reisepass,
- gegebenenfalls Handelsregsiter-, Vereinsregister- oder Genossenschaftsregister-Auszug,
- gegebenenfalls Führungszeugnis/ Auszug aus dem Gewerbezentralregister,
- gegebenenfalls Handwerkskarte,
- gegebenenfalls Nachweise der Schaustellerhaftpflichtversicherung.
Legal basis
Related services
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Gewerbe erlaubnispflichtig: Untersagung wegen Unzuverlässigkeit
- Handwerksrolle: Eintragung gleichwertiger Prüfung
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- Zulassung für Pflegeeinrichtungen beantragen
Forms
Contacts
Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt
Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone:
04824 389022
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web:
www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html
Opening times:
Mo. 08:00 - 12:00 Uhr
Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mi. Geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04824 389022
|
Fax:
04824 389010
E-Mail:
p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|
Room:
EG 5
Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)
Phone:
04824 3890-23
|
Fax:
04824 3890-10
E-Mail:
n.westphal[at]amt-krempermarsch.landsh.de
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Room:
EG 6
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
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E-Mail:
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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr