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Reisegewerbekarte verlängern lassen

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25361 Krempe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wenn Sie ein Reisegewerbe betreiben, benötigen Sie eine Reisegewerbekarte. Manche Karten sind befristet. Bevor Ihre befristete Karte ungültig wird, können Sie diese bei der zuständigen Behörde verlängern lassen.


Description

Wenn Sie im Reisegewerbe selbstständig tätig werden möchten, benötigen Sie grundsätzlich eine Reisegewerbekarte.

Sie betreiben ein Reisegewerbe, wenn Sie Ihre Dienstleistungen oder Waren ohne vorhergehende Bestellung außerhalb Ihrer gewerblichen Niederlassung anbieten oder eine unterhaltende Tätigkeit als Schaustellerin oder Schausteller beziehungsweise nach Schaustellerart ausüben.

Beispielsweise

  • als Schaustellerin oder Schausteller,
  • als "fliegender Händlerin oder Händler" oder
  • als Inhaberin oder Inhaber eines Marktstandes.

Die Reisegewerbekarte ist in der Regel unbefristet gültig. Sie kann jedoch befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist.

Wenn Sie eine befristete Reisegewerbekarte besitzen und diese verlängern möchten, müssen Sie dies bei der zuständigen Behörde beantragen.

Kurztext

  • Reisegewerbe Verlängerung
  • Tätigkeiten im Reisegewerbe benötigen entsprechende Erlaubnis (Reisegewerbekarte)
  • Erlaubnis kann befristet erteilt werden, soweit dies zum Schutze der Allgemeinheit oder der Verbraucherinnen und Verbraucher erforderlich ist
  • auf Antrag kann die Gültigkeitsdauer im Nachhinein verlängert werden
  • zuständig: Zuständigkeit richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht

 


Jurisdiction

Bitte wenden Sie sich an das Ordnungsamt der Gemeinde, in der Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben beziehungsweise der Betrieb seinen Sitz hat oder haben wird.


Eke out

Ihre befristete Reisegewerbekarte läuft in Kürze ab.


Required documents

  • Reisegewerbekarte
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung
  • Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart OG)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
  • bei juristischen Personen sind Unterlagen für alle nach Gesetz, Satzung oder Gesellschaftsvertrag vertretungsberechtigten Personen einzureichen
  • gegebenenfalls Auszug aus dem Handels- oder Vereinsregister, soweit das Unternehmen im Register eingetragen ist;

    • bei GmbH & Co. KG entsprechender Auszug

  • nur bei Tätigkeiten mit offenen Lebensmitteln oder Speisen: Bescheinigung des Gesundheitsamtes über die Belehrung nach dem Infektionsschutzgesetz oder amtliches Gesundheitszeugnis

 


Legal basis

§ 55 Gewerbeordnung (GewO)

Rechtsbehelf

  • Widerspruch, soweit nicht nach Landesrecht ausgeschlossen
  • Klage vor dem Verwaltungsgericht

 


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Contacts

Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


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Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Mrs. Patrizia Ahlbrecht Icon Vcard

Phone: 04824 389022   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: p.ahlbrecht[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: EG 5  

Employee (Amt Krempermarsch - Einwohnermeldeamt)

Mrs. Natalja Westphal Icon Vcard

Phone: 04824 3890-23   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: n.westphal[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: EG 6  


Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
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E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


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