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Teilung von Grundstücken

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25361 Krempe


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Grundstücksteilung muss gegenüber dem Grundbuchamt erklärt werden.


Description

Die Teilung eines Grundstückes erklären Sie als Eigentümerin oder Eigentümer gegenüber dem zuständigen Grundbuchamt. Das Grundbuchamt vollzieht die Teilung im Grundbuch, indem die neu vermessenen Grundstücke unter einer eigenen Nummer im Bestandsverzeichnis eingetragen werden.

Seit Juli 2004 benötigen Sie für die Teilung Ihres Grundstücks in der Regel keine planungsrechtliche Teilungsgenehmigung mehr.

Sonderfälle:
Wenn Ihr Grundstück in einem Umlegungsgebiet, Sanierungsgebiet beziehungsweise städtebaulichen Entwicklungsbereich liegt oder von einem eingeleiteten Enteignungsverfahren betroffen ist, muss die Grundstücksteilung auch weiterhin von der Gemeinde beziehungsweise Enteignungsbehörde genehmigt werden.

Durch die Teilung eines Grundstücks innerhalb des Geltungsbereichs eines Bebauungsplans dürfen gemäß § 19 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) keine Verhältnisse entstehen, die den Festsetzungen des Bebauungsplans widersprechen.

Durch die Teilung eines Grundstücks dürfen gem. § 7 Abs. 1 Landesbauordnung für das Land Schleswig-Holstein (LBO) keine Verhältnisse geschaffen werden, die Vorschriften dieses Gesetzes oder aufgrund dieses Gesetzes widersprechen (zum Beispiel dadurch fehlende Abstandsflächen oder Kinderspielplätze). Soll bei einer Teilung von diesen Vorschriften abgewichen werden, ist gem. § 7 Abs. 2 LBO nach den Regelungen des § 67 LBO (Abweichungen) zu verfahren.


Jurisdiction

An die Gemeinde, Amts- oder Stadtverwaltung (Bauamt).


Costs

Es können Gebühren gemäß Baugebührenverordnung (BauGebVO) anfallen. Genaue Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Legal basis


Additional Information

Anträge auf Abweichungen gem. § 67 LBO können formlos gestellt werden.


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Contacts

Amt Krempermarsch - Bauamt

Birkenweg 29
25361 Krempe
Phone: 04824 38900   |   Fax: 04824 389010
E-Mail: info[at]amt-krempermarsch.landsh.de
Web: www.amt-krempermarsch.de/seite/131105/formulare.html


Opening times:

Mo. 08:00 - 12:00 Uhr

Di. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Mi. Geschlossen

Do. 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Fr. 08:00 - 12:00 Uhr

Employee (Amt Krempermarsch - Bauamt)

Mrs. Antonia Lange Icon Vcard

Phone: 04824 3890-26   |   Fax: 04824 3890-10
E-Mail: a.lange[at]amt-krempermarsch.landsh.de
|   Room: EG 11  


Kreis Steinburg - IV22 Bauaufsicht und Brandschutz

Langer Peter 27a
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 69770   |   Fax: +49 4821 699356
E-Mail: bauaufsicht[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/kreisbauamt/bauaufsicht-und-brandschutz.html

Mailing-address:

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