Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
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Versicherungsunternehmen: Erlaubnis zum Betrieb
Wer ein Versicherungsunternehmen betreiben möchte, benötigt eine Erlaubnis.
Description
Wenn Sie ein Versicherungsunternehmen betreiben wollen, benötigen Sie eine Erlaubnis der Aufsichtsbehörde.
Jurisdiction
An die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
Bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit mit einem zu erwartenden Prämienaufkommen von bis zu 500T Euro oder einer zu erwartenden Bilanzsumme von bis zu 6 Mio. Euro wenden Sie sich bitte an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein, Referat 62.
Required documents
Die einzureichenden Unterlagen bestimmen sich nach § 5 Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen.
Legal basis
Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG)
Additional Information
Weitere Informationen zur Versicherungsaufsicht finden Sie auf den Internetseiten Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).
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Forms
Contacts
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
Lurgiallee 12
60439 Frankfurt am Main
Web:
www.bafin.de
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Opening times:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr
Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus
Düsternbrooker Weg 94
24105 Kiel
Phone:
+49 431 988-4760
|
Fax:
+49 431 988-4700
E-Mail:
poststelle[at]wimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VII/vii_node.html
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