Skip to the navigation Skip to the content

Behinderung / Nachteilsausgleich: Feststellung

Location filters
25548 Kellinghusen


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine länger als sechs Monate andauernde Krankheit kann auf Antrag als Schwerbehinderung anerkannt werden.


Description

Sie haben eine länger als sechs Monate andauernde Gesundheitsstörung/Krankheit und möchte diese nach dem Schwerbehindertenrecht (SGB IX) als Behinderung feststellen lassen?

Einige Rechte und Hilfen im Arbeitsleben und Leistungen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile (zum Beispiel im öffentlichen Personennahverkehr) setzen eine Feststellung des Grades der Behinderung (GdB) voraus. Jeder behinderte Mensch kann hierfür bei der zuständigen Stelle einen Antrag stellen. Ziel des Antrags ist:

  • Die Feststellung der Behinderung und ihrer Schwere,
  • der Nachweis bestimmter gesundheitlicher Merkmale zur Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen,
  • die Ausstellung eines Ausweises zur Wahrnehmung von Rechten und Nachteilsausgleichen.

 


Jurisdiction

An das Landesamt für soziale Dienste (LAsD).


Costs

Die Antragstellung ist kostenlos.


Required documents

  • Sofern bereits eine anderweitige Feststellung über den Grad der Behinderung getroffen worden ist, den Rentenbescheid oder eine entsprechenden Verwaltungs- oder Gerichtsentscheidung (zum Beispiel Bescheid einer Berufsgenossenschaft oder eines Versorgungsamts beziehungsweise einer Außenstelle),
  • Passfoto,
  • gegebenenfalls in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (zum Beispiel Gutachten),
  • gegebenenfalls Vollmacht oder Betreuerausweis,
  • für nicht EU-Angehörige Antragsteller/innen: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt.

 


Legal basis

§§ 68, 69 Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen.

§§ 68, 69 SGB IX


Related services


Contacts

Landesamt für soziale Dienste - Dienstsitz Heide

Neue Anlage 9
25746 Heide
Phone: +49 481 6960   |   Fax: +49 481 636199
E-Mail: post.hei[at]lasd.landsh.de


Opening times:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


Landesamt für soziale Dienste Neumünster

Steinmetzstraße 1 - 11
24534 Neumünster
Phone: +49 4321 913-5   |   Fax: +49 4321 13338
E-Mail: post.nms[at]lasd.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/LASD


Opening times:

Termine nach vorheriger, individueller Vereinbarung


To top