Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
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Erlaubnis beantragen, ein Glücksspiel zu veranstalten oder zu vermitteln
Wer eine öffentliche Lotterie oder Tombola durchführen möchte, bedarf einer Erlaubnis
Description
Öffentliche Glücksspiele dürfen nur mit einer glücksspielrechtlichen Genehmigung angeboten werden. Zu den genehmigungspflichtigen Glücksspielen zählen u.a. Lotterien und Ausspielungen.
Wenn Sie eine öffentliche Lotterie oder Ausspielung (auch Tombolen) durchführen möchten, müssen Sie diese beantragen und genehmigen lassen.
Jurisdiction
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, sofern sich die Lotterie auf das Gebiet der Gemeinde, des Amtes oder der Stadt erstreckt.
- An die Kreisordnungsbehörde, sofern sich die Lotterie auf mehrere amtsfreie Gemeinden oder mehrere Ämter des Kreises erstreckt.
- An das Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS), sofern sich die Lotterie auf mehrere Kreise oder kreisfreie Städte erstreckt.
Costs
Für die Genehmigung, die Änderung oder Aufhebung einer Genehmigung sowie Überwachungsmaßnahmen werden Gebühren nach der Landesverordnung über Verwaltungsgebühren in der zum Zeitpunkt der Amtshandlung geltenden Fassung erhoben.
Amtshandlungen bei Lotterien von Körperschaften, Vereinigungen und Stiftungen, die gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dienen, deren technische Durchführung nicht einem gewerblichen Unternehmen übertragen wird, sind gebührenfrei.
Additional Information
Wer ohne behördliche Erlaubnis ein öffentliches Glücksspiel veranstaltet oder vermittelt, handelt rechtswidrig und kann sich strafbar machen. Die Teilnahme an unerlaubtem Glücksspiel kann ebenfalls strafrechtlich relevant sein.
Weitere Informationen zum Glücksspielwesen finden Sie auf den Seiten der Landesregierung.
Related services
- Bundeswehr und THW: Unbedenklichkeitsbescheinigung
- Erlaubnis zur Arbeit als Versicherungsvermittler beantragen
- Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
- Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen: Unterirdische Sondernutzung
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
Contacts
Amt Kellinghusen - Gewerbeamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Phone:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Opening times:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Employee (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
Phone:
04822 39145
|
Fax:
04822 3970145
E-Mail:
Tanja.Hartmann[at]amt-kellinghusen.de
|
Room:
26
Employee (Amt Kellinghusen - Gewerbeamt)
Phone:
04822 39144
|
Fax:
04822 3970144
E-Mail:
Nicole.Miggitsch[at]amt-kellinghusen.de
|
Room:
26
Kreis Steinburg - III11 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Phone:
+49 4821 690
E-Mail:
ordnungsamt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt.html
Mailing-address:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Opening times:
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:45 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kreis Steinburg - III11 Allgemeine Ordnungsangelegenheiten - Waffenbehörde
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
Phone:
+49 4821 690
E-Mail:
Waffen[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt.html
Mailing-address:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:45 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport
Düsternbrooker Weg 92
24105 Kiel
Phone:
+49 431 988-0
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Fax:
+49 431 988-2833
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