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Fähren- und Schifffahrtsanlagen errichten, ändern, betreiben: Erlaubnis

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25548 Kellinghusen


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer Schifffahrtsanlagen errichten, ändern oder betreiben möchte, benötigt in den meisten Fällen eine Erlaubnis.


Description

Für das Errichten und Betreiben sowie die wesentliche Änderung der Anlagen und des Betriebs von

  • Häfen und Umschlagplätzen und
  • Anlegestellen

benötigen Sie in den meisten Fällen eine Erlaubnis (Bewilligung).

Als Betreiber von öffentlichen Häfen, Umschlagplätzen, Anlegestellen und Fähren sind Sie verpflichtet, den Betrieb ordnungsgemäß einzurichten und zu führen. Wenn Tatsachen es erfordern, können Sie auf Antrag von der Betriebspflicht befreit werden.


Jurisdiction

  • An den Landesbetrieb Küstzenschutz oder
  • den Landesbetrieb Sraßenbau und Verkehr.

 


Costs

Die Durchführung von Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.


Legal basis

  • §§ 7, 8 Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG),
  • Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz) und
  • Landesverordnung für die Häfen in Schleswig-Holstein (Hafenverordnung - HafVO).

WHG

Landeswassergesetz

HafVO


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Contacts

Landesbetrieb für Küstenschutz, Nationalpark und Meeresschutz des Landes Schleswig-Holstein

Herzog-Adolf-Straße 1
25813 Husum
Phone: +49 4841 667-0   |   Fax: +49 4841 667-115
E-Mail: Poststelle.Husum[at]LKN.landsh.de


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