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Fahrlehrerprüfung: Zulassung

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25548 Kellinghusen


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Wer eine Fahrlehrerprüfung ablegen möchte, benötigt dafür eine Zulassung der Fahrerlaubnisbehörde.


Description

Wenn Sie die Fahrlehrerprüfung ablegen möchten, benötigen Sie dafür eine Zulassung der Erlaubnisbehörde. Die Voraussetzungen zur Prüfungszulassung finden Sie im § 8 der Prüfungsordnung für Fahrlehrer.

Der Vorsitzende des Prüfungsausschusses bestimmt Ort und Zeit der Prüfungen und Lehrproben und lädt den Bewerber.


Jurisdiction

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der Sie Ihren Wohnsitz haben.


Eke out

Die fahrpraktische Prüfung von Bewerber/innen für die Fahrlehrerlaubnis der Klasse BE soll im zweiten oder dritten Monat der Ausbildung durchgeführt werden.

In der Regel sollen die Fachkundeprüfung möglichst unmittelbar nach Abschluss der Ausbildung in der Fahrlehrerausbildungsstätte durchgeführt werden.

Die Lehrproben sollen jeweils innerhalb eines Monats nach Abschluss der Ausbildung in der Ausbildungsfahrschule durchgeführt werden.


Costs

  • Für die Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines befristeten Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.1 GebOSt),
  • für die Erteilung der Fahrlehrerlaubnis einschließlich der Ausfertigung eines Fahrlehrerscheins: 40,90 Euro (Nr. 302.2 GebOSt),
  • Für die Fahrlehrerprüfung werden Gebühren gemäß Nr. 301.1 bis 301.3 GebOSt erhoben, zum Beispiel:

    • Klasse A: 481,00 Euro,
    • Klasse BE: 798,40 Euro (einschließlich Lehrproben),
    • Klassen CE und DE: je 532,00 Euro.

 


Required documents

Für die fahrpraktische Prüfung und für die Fachkundeprüfung:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer befristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis, dass die Fahrpraxis und die Ausbildung begonnen wurde.

Für die Lehrproben:

  • einen formlosen Antrag auf Erteilung einer unbefristeten Fahrlehrerlaubnis,
  • einen Nachweis über den Abschluss der Fahrpraxis.

 


Legal basis


Additional Information

Sollte die Prüfung wiederholt werden müssen, bedarf es keiner erneuten Zulassung durch die zuständige Erlaubnisbehörde.


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Contacts

Kreis Steinburg - III13 Verkehrsaufsicht

Karlstraße 13
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 690  
E-Mail: verkehrsaufsicht[at]steinburg.de
Web: www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/ordnungsamt/verkehrsaufsicht.html

Mailing-address:

Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe


Opening times:

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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 17:30 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr


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