Landschaftspflege Förderung beantragen
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Landschaftspflege Förderung beantragen
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft.
Description
Ziel der Landschaftspflege ist die Erhaltung und Entwicklung der Landschaft mit ihrer Vielfalt und Eigenart, ihren Lebensräumen sowie ihren Lebensstätten für Tier- und Pflanzenarten.
Das Aufgabenfeld umfasst insbesondere Maßnahmen zur Pflege, Wiederherstellung und Neuanlage von Lebensräumen sowie Lebensstätten heimischer Tier- und Pflanzenarten in der Kulturlandschaft. Maßnahmen der Landschaftspflege werden in Schleswig-Holstein bevorzugt in den NATURA 2000-Gebieten über entsprechend ausgestaltete Programme gefördert. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
Das Land fördert die Landschaftspflege. Die Umsetzung der unterschiedlichen Maßnahmen erfolgt bevorzugt durch die jeweiligen Grundeigentümer und Flächennutzer.
Jurisdiction
An das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Legal basis
- §§ 22 Abs. 1 Satz 2, 30, 32 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG),
- § 27 Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG).
Additional Information
Weitere Informationen zu NATURA 2000 finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
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Contacts
Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur
Mercatorstraße 3
24106 Kiel
Phone:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-7239
E-Mail:
schriftgutstelle[at]mekun.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/V/v_node.html
Mailing-address:
24171 Kiel
Opening times:
Montag 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag 09:00 - 15:00 Uhr