Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Landesportal Schleswig-Holstein
Sondernutzungserlaubnis für Außenwerbung im öffentlichen Raum außerhalb von Ortschaften beantragen
Wer Außenwerbung im öffentlichen Straßenraum anbringen oder aufstellen möchte, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis.
Description
Plakatierungen dienen unter anderem der Veranstaltungswerbung. Das kulturelle Leben in Schleswig-Holstein zeichnet sich durch eine vielfältige Veranstaltungskultur aus. Konzerte, Lesungen, Ausstellungen oder Aufführungen sind in Schleswig-Holstein Teil der kulturellen Vielfalt.
Das Anbringen von Plakaten oder das Aufstellen von Vitrinen, Aufstellern, Flyern im öffentlichen Straßenraum außerhalb von Ortsdurchfahrten ist genehmigungspflichtig (Sondernutzungserlaubnis). Die Erlaubnis wird jeweils einzelfallbezogen für spezielle Standorte erteilt. Außerhalb dieser zugelassenen Werbeflächen darf nicht plakatiert werden.
Jurisdiction
Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein
Costs
Das Anbringen von Plakaten kann gebührenpflichtig sein. Genaue Auskunft hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Legal basis
§ 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG)
§ 33 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
§§ 21 ff. Straßen- und Wegegesetz des Landes Schleswig-Holstein (StrWG)
Related services
- Als Person oder Gesellschaft mit der Befugnis zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen anmelden
- Anerkennung als Betreuungsverein beantragen
- Plakatierungen innerhalb von Ortsdurchfahrten: Genehmigung
- Stellvertretungserlaubnis für gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder Waffenhandel beantragen
- TV-Programme bundesweit anbieten: Erlaubnis
Forms
Contacts
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone:
+49 431 530550-0
|
Fax:
+49 431 530550-99
E-Mail:
info[at]ea-sh.de
Web:
www.ea-sh.de
Opening times:
Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr