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Straßenpersonenverkehr (Taxen und Mietwagen): Anerkennung einer leitenden Tätigkeit

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25548 Kellinghusen


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs darf nur führen, wer fachlich geeignet ist.


Description

Wenn Sie ein Unternehmen des Taxen- und Mietwagenverkehrs führen wollen, müssen Sie fachlich geeignet sein. Wenn Sie eine praktische Erfahrung von mindestens drei Jahren in leitender Funktion in einem solchen Unternehmen nachweisen, ist ein anderweitiger Nachweis der fachlichen Eignung, z.B. durch eine Prüfung, nicht nötig.

Wird Ihre Tätigkeit anerkannt, erhalten Sie eine Fachkundebescheinigung.


Jurisdiction

An die zuständige Industrie- und Handelskammer (IHK).


Eke out

Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen.


Costs

Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die IHK.


Required documents

Nachweis der leitenden Tätigkeit.


Legal basis

§ 7 Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV).

§ 7 PBZugV


Additional Information

Das für die Anerkennung notwendige Antragsformular erhalten Sie bei der IHK.


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Contacts

Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Phone: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Opening times:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


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