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Unterrichtung für Gastwirte

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25548 Kellinghusen


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Sie benötigen eine Gaststättenerlaubnis (Konzession), wenn sie in ihrem Betrieb Alkohol ausschenken möchten. Eine Gaststättenerlaubnis wird erst dann erteilt, wenn Sie eine Bescheinigung der IHK über die Gaststättenunterrichtung vorweisen können.


Description

Die Grundsätze zum Umgang mit Lebensmitteln werden Ihnen in der Unterrichtung der Industrie- und Handelskammer (IHK) vermittelt. Dabei werden unter anderem die Themen Hygienevorschriften, Lebensmittelrecht, Bier-, Wein- und Milchrecht sowie Getränkeanlagenrecht berücksichtigt.

Die Industrie- und Handelskammern führen die Unterrichtung über lebensmittel- und hygienerechtliche Bestimmungen durch und stellen hierfür eine Bescheinigung (Unterrichtungsnachweis) aus.

Die Unterrichtung wird meist in deutscher Sprache abgehalten.

Die Bescheinigung über die Teilnahme an der Unterrichtung (Unterrichtungsnachweis) wird im Anschluss an die Veranstaltung durch die IHK übergeben. Sie gilt bundesweit.

Sie können auf Antrag von der Gaststättenunterrichtung freigestellt werden, wenn Sie bereits bestimmte staatlich anerkannte Ausbildungsberufe mit einer Prüfung vor einer IHK, Handwerkskammer oder einer Handwerksinnung abgeschlossen haben und die Inhalte der Gaststättenunterrichtung Gegenstand der Ausbildung und Prüfung waren.

Kurztext

  • Lebensmittelrechtlicher Unterrichtungsnachweis
  • Notwendig nur bei geplantem Alkoholausschank
  • Voraussetzung für Gaststättenerlaubnis
  • Vermittlung der Grundzüge der lebensmittel und hygienerechtlichen Vorschriften
  • Freistellung bei Ausbildung und Prüfung in der Gastronomie
  • Dauer der Unterrichtung ca. 45 Stunden
  • Bescheinigung gilt bundesweit und unbefristet
  • Unterrichtung in deutscher Sprache
  • Zuständig: Industrie und Handelskammer (IHK)

 


Jurisdiction

Die für Sie zuständige Industrie- und Handelskammer können Sie hier finden: IHK-Zuständigkeitsfinder


Eke out

Die Gaststättenunterrichtung wird von der IHK durchgeführt und bescheinigt.

  • Sie melden sich bei einer IHK zur Unterrichtung an
  • Die Unterrichtung wird von der IHK durchgeführt und dauert ca. 45 Stunden
  • Sie erhalten im Anschluss an die Unterrichtung die Bescheinigung
  • Die Bescheinigung muss bei der Beantragung der Gaststättenerlaubnis vorgelegt werden

Voraussetzungen

- keine besonderen Voraussetzungen

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Unterrichtungsnachweis ist unbefristet gültig.


Costs

Es fallen Gebühren an. Sie ergeben sich aus der jeweiligen Gebührenordnung der IHK


Required documents

  • Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Unterrichtung

 


Legal basis


Additional Information

  • Formulare: Anmeldeformular
  • OnlineVerfahren: teilweise Online-Anmeldung möglich
  • Schriftform: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja

 


Related services


Forms


Contacts

Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein

Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


Opening times:

Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Phone: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


Opening times:

Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK) - Infothek

Bergstraße 2
24103 Kiel
Phone: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


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Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30


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