Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
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Abwasser: Bau von Anlagen - Genehmigung
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie zusätzlich eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung.
Description
Für den Bau einer Abwasseranlage benötigen Sie je nach Größe und Art der Anlage unter Umständen - zusätzlich zur wasserrechtlichen Einleitungserlaubnis oder Indirekteinleitergenehmigung (in die öffentliche Kanalisation) - eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung. Beide Zulassungen sollten gleichzeitig beantragt werden.
Wird eine wasserrechtliche Anlagengenehmigung erteilt, ist eine zusätzliche Baugenehmigung nicht mehr erforderlich.
Jurisdiction
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden).
Costs
Es fallen Gebühren gemäß Gebührenordnung der zuständigen Stelle an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Required documents
Auskünfte darüber, welche Unterlagen vorzulegen sind, erteilt die zuständige Stelle.
Legal basis
- §§ 54 ff. Wasserhaushaltsgesetz (WHG),
- § 34 Wassergesetz des Landes Schleswig-Holstein (Landeswassergesetz).
Related services
- Anerkennung der Bauvorlageberechtigung beantragen
- Eintragung in die Handwerksrolle mit der Meisterprüfung gleichgestellter inländischer Prüfung
- Gaststättenbetrieb: Erteilung einer vorläufigen Stellvertretungserlaubnis
- Rechtsdienstleistungen (Rechtsberatung), Rechtsdienstleistungsregister
- Unterrichtung für Gastwirte
Contacts
Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
E-Mail:
wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasser-und-boden.html
Opening times:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr