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Auflassung

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25563 Wrist


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen Veräußerin / Veräußerer und Erwerberin / Erwerber eines Grundstücks.


Description

Eine Auflassung ist eine Einigungserklärung zwischen der Veräußerin/dem Veräußerer und der Erwerberin/dem Erwerber eines Grundstücks. Beide müssen diese Einigungserklärung grundsätzlich bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einer Notarin/einem Notar abgeben.

Damit allein tritt der Eigentumsübergang jedoch noch nicht ein. Hinzukommen muss die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch. Um die Interessen der Erwerberin/des Erwerbers zu schützen, wird in der Regel auf entsprechende Belehrung der Notarin/des Notars im Grundbuch die Auflassung vorgemerkt, bis die endgültige Eigentumsumschreibung im Grundbuch erfolgt.


Jurisdiction

An die Grundbuchämter, die bei den Amtsgerichten geführt werden.

Gerichtsverzeichnis


Legal basis


Additional Information

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Informationen zu Gerichten und Justizbehörden


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Contacts

Amtsgericht Itzehoe

Bergstraße 5 - 7
25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 66-0   |   Fax: +49 4821 66-2371
E-Mail: verwaltung[at]ag-itzehoe.landsh.de
Web: www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/AmtsgerichteSH/AGItzehoe


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