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Ausbildung der Ausbilder gemäß AEVO

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25563 Wrist


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Mit der Ausbildereignungsprüfung weisen Sie nach, dass Sie geeignet sind, die Berufsausbildung von Auszubildenden durchzuführen.


Description

Als Ausbilder müssen Sie nachweisen, dass Sie das zur Berufsbildung erforderliche pädagogische, organisatorische und rechtliche Grundwissen besitzen und mit den wichtigen Ausbildungsmethoden vertraut sind.

In der betrieblichen Aus- und Weiterbildung ist die Ausbildereignung unverzichtbar, in vielen Bereichen der Unternehmen ist sie eine wichtige Zusatzqualifikation. Sie ist Bestandteil zahlreicher Fortbildungsabschlüsse.

Diese Eignung weisen Sie in einer Prüfung nach. Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil.

Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen Sie fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeiten. Die schriftliche Prüfung dauert in der Regel drei Stunden. Ein Prüfungssatz besteht aus ca. 70 Aufgaben. Dieser Prüfungsteil findet in der Regel als PC-Prüfung statt.

Im praktischen Teil der Prüfung müssen Sie eine typische Ausbildungssituation in einem Rollenspiel oder einer Präsentation bearbeiten und anschließend in einem Fachgespräch Ihr Vorgehen erläutern.

Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde. Innerhalb eines Prüfungsverfahrens kann eine nicht bestandene Prüfung zweimal wiederholt werden. Ein bestandener Prüfungsteil kann dabei angerechnet werden.

Sie sollten sich gut auf die Prüfung vorbereiten. Es gibt zahlreiche private Anbieter, die z.B. Vorbereitungskurse anbieten. Dies ist jedoch keine rechtliche Voraussetzung für die Anmeldung zur Prüfung.

Die Prüfungen finden zu festen Terminen bei der Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer und anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen statt.

Kurztext

  • Die Ausbildereignung ist für die Ausbildungsgenehmigung unverzichtbar
  • Nachweis des zur Berufsbildung erforderlichen pädagogischen, organisatorischen und rechtlichen Grundwissens
  • Die Eignung wird in einer Prüfung nachgewiesen
  • Die Prüfung besteht aus einem schriftlichen und einem praktischen Teil
  • Die Prüfung ist bestanden, wenn jeder Prüfungsteil mit mindestens "ausreichend" bewertet wurde
  • Im schriftlichen Teil der Prüfung müssen fallbezogene Aufgaben aus allen Handlungsfeldern bearbeitet werden
  • Die Prüfung findet in der Regel als PCPrüfung statt
  • Die Prüfung kann bei Industrie- und Handelskammern (IHK), Handwerkskammern (HWK) oder anderen für die Berufsausbildung zuständigen Stellen abgelegt werden.

 


Eke out

Sie melden sich entsprechend der Vorgabe der jeweiligen zuständigen Stelle zur Prüfung an.

  • Sie erhalten eine Einladung zur Prüfung. Die Einladung gilt als Zulassungsbestätigung.
  • Eine verspätete Anmeldung zur Prüfung ist in der Regel mit einem zusätzlichen Verwaltungskostenzuschlag im Rahmen des Gebührentarifs verbunden.
  • Am Prüfungstag müssen Sie sich anhand der Einladung und eines Ausweisdokuments ausweisen.
  • In der Regel wird der praktische Teil der Prüfung nach dem schriftlichen Teil der Prüfung absolviert.
  • Nach bestandener Gesamtprüfung erhalten Sie ein Zeugnis.

Voraussetzungen

- Keine Zulassungsvoraussetzungen

Bearbeitungsdauer

Das gesamte Prüfungsverfahren dauert ca. drei Monate.


Costs

Die Prüfungen sind kostenpflichtig und richten sich nach dem Gebührentarif der jeweiligen zuständigen Stelle und sind auf der Homepage der jeweiligen Stelle einzusehen.


Required documents

Amtlicher Lichtbildausweis zur Identifikation bei der Prüfung


Legal basis

§ 4 Ausbildereignungsverordnung (AEVO)

Rechtsbehelf

Werden auf den Bescheiden im Verfahren ausgewiesen (Nichtbestehensbescheid, Bestehensbescheid, Gebührenbescheid)


Additional Information

  • Formular: Anmeldung zur Ausbildereignungsprüfung
  • Onlineverfahren: OnlineAnmeldung teilweise möglich
  • Persönliches Erscheinen nötig: ja, zur Prüfung
  • Schriftformerfordernis: nein

 


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Forms


Contacts

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Düsternbrooker Weg 75
24105 Kiel
Phone: +49 431 57935-10   |   Fax: +49 431 57935-20
E-Mail: geschaeftsstelle[at]ak-sh.aponet.de
Web: www.apothekerkammer-schleswig-holstein.de


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freitags von 08:30 h bis 16:00 h


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Deliusstraße 10
24114 Kiel
Phone: +49 431 530550-0   |   Fax: +49 431 530550-99
E-Mail: info[at]ea-sh.de
Web: www.ea-sh.de


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Mo. - Fr. 08:00 Uhr bis 10:00 Uhr


Handwerkskammer Lübeck

Breite Str. 10/12
23552 Lübeck, Hansestadt
Phone: +49 451 1506-0   |   Fax: +49 451 1506-180
E-Mail: info[at]hwk-luebeck.de
Web: www.hwk-luebeck.de


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Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)

Bergstraße 2
24103 Kiel
Phone: +49 431 5194-0   |   Fax: +49 431 5194-234
E-Mail: infothek[at]kiel.ihk.de
Web: www.ihk.de/schleswig-holstein/


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Fr 8:00-15:30


Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein

Am Kamp 15-17
24768 Rendsburg
Phone: +49 4331 9453-0   |   Fax: +49 4331 9453-199
E-Mail: lksh[at]lksh.de
Web: www.lksh.de


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Freitag 07:30 bis 14:00 Uhr


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Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
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E-Mail: info[at]notk-sh.de
Web: www.notk-sh.de


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Dienstag 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

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Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer

Gottorfstraße 13
24837 Schleswig
Phone: +49 46 21 9391-0   |   Fax: +49 46 21 9391-26
E-Mail: info[at]rak-sh.de
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