Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
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Bausachverständige / Bausachverständiger (allgemein): Anerkennung
Als Bausachverständige/r kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde besitzt und gegen dessen Eignung keine Bedenken bestehen.
Description
In jedem Gewerk gibt es Bausachverständige, die den Bauherrn oder die Bauaufsichtsbehörde bei technischen Prüfungen unterstützen können, wie beispielsweise Prüfingenieure für Baustatik (Statiker) oder Sachverständige des Brandschutzes. Sie werden hinzugezogen, wenn sich Bauherr, Architekt und Handwerker nicht einigen können, ob eine Arbeit Mängel aufweist. So lässt sich unter Umständen ein Rechtsstreit vermeiden.
Anerkannte Bausachverständige müssen eine staatliche Prüfung nach den Bauprüfverordnungen des jeweiligen Landes absolvieren.
Jurisdiction
Je nach Gewerk und davon abhängigem Bausachverständigen an die:
- Architekten- und Ingenieurkammer (AIK) oder
- Industrie- und Handelskammer (IHK).
Legal basis
- § 36 Abs. 1 Gewerbeordnung (GewO),
- Landesverordnung über die Ermächtigung der Architekten- und IngenieurkammerSchleswig-Holstein zur öffentlichen Bestellung und Vereidigung von Sachverständigen gemäß § 36 Abs. 1 der Gewerbeordnung (GewO§36ArchV SH).
Related services
- Anerkennung als Prüfsachverständige oder Prüfsachverständiger für technische Anlagen beantragen
- Bauprodukte / Bauarten: Hersteller und Anwender - Nachweis der Sachkunde und Erfahrung
- Eigentümerwechsel bei Grundstücken oder Gebäuden anzeigen
- Einreihung von Handelsklassen und Gewichtsfeststellung von Fleisch: Anerkennung von Sachverständigen
- Korruption / Korruptionsprävention: Entgegennahme von Hinweisen
Contacts
Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein
Düsternbrooker Weg 71
24105 Kiel
Phone:
+49 431 57065-0
|
Fax:
+49 431 57065-25
E-Mail:
info[at]aik-sh.de
Web:
www.aik-sh.de
Opening times:
Montag - Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag: 9.00 - 12.00 Uhr
Industrie- und Handelskammer zu Kiel (IHK)
Bergstraße 2
24103 Kiel
Phone:
+49 431 5194-0
|
Fax:
+49 431 5194-234
E-Mail:
infothek[at]kiel.ihk.de
Web:
www.ihk.de/schleswig-holstein/
Opening times:
Öffnungszeiten
Mo-Do 8:00-17:00
Fr 8:00-15:30