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Fischereischein ausstellen bei Verlust

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25563 Wrist


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Bei Verlust Ihres Fischereischeins können Sie sich diesen bei der zuständigen Behörde neu ausstellen lassen.


Description

Wenn Sie in Schleswig-Holstein der Fischerei nachgehen möchten, benötigen Sie einen gültigen Fischereischein. Bei Verlust Ihres Scheines können Sie sich einen neuen ausstellen lassen.

Kurztext

  • Bei Verlust des Fischereischeins kann auf Antrag ein neuer Fischereischein ausgestellt werden.
  • Zuständig für Angler*innen ist die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt).
  • Für Berufsfischer*innen ist eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) die Ansprechstelle.

 


Jurisdiction

Bitte wenden Sie sich hierzu an Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt, Bürgerbüro, Hafenamt), wenn Sie als Angler einen Fischereischein beantragen wollen.

Oder an eine Außenstelle des Landesamtes für Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL), wenn Sie Berufsfischerin/Berufsfischer sind.


Eke out

Sie sind bereits Inhaber*in eines Fischereischeins und erfüllen somit die Voraussetzungen wie bei einer Erstausstellung.

Es sprechen keine rechtlichen Gründe dafür, eine Ausstellung nicht zu gewähren, wie z.B. durch Fischwilderei, Verstoße gegen fischereirechtliche oder naturschutzrechtliche Vorschriften oder wegen Tierquälerei.

Sie haben erfolgreich eine Fischereischeinprüfung absolviert.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.


Required documents

  • Prüfungszeugnis der Fischereischeinprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer; bei Umzug: Fischereischein oder Prüfungszeugnis des anderen Bundeslandes,
  • Lichtbild (nach Vollendung des 16. Lebensjahres),
  • Personalausweis.

 


Legal basis


Additional Information


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Contacts

Amt Kellinghusen - Ordnungs- und Standesamt

Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Phone: +49 4822 39-0   |   Fax: +49 4822 397099
E-Mail: info[at]amt-kellinghusen.de
Web: www.amt-kellinghusen.de


Opening times:

Montags nur Onlinetermine

Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr

Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr


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