Hochwasser / Hochwasserschutz
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Hochwasser / Hochwasserschutz
Zuständig für den Hochwasserschutz sind die Stellen, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Description
Hochwasser ist die zeitlich begrenzte Überschwemmung von normalerweise nicht mit Wasser bedecktem Land. Dies kann durch oberirdisches Gewässer oder durch in Küstengebiete eindringendes Meerwasser erfolgen.
Die Zuständigkeit für den Hochwasserschutz liegt grundsätzlich bei jedem Privaten und den Gemeinden, die für die Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft, die Bauleitplanung und die Gefahrenabwehr verantwortlich sind.
Flussgebietsbezogene, konzeptionelle Pläne zur Darstellung von Gefahren, Risiken und Hochwasserschutzmaßnahmen als Basis einer funktionalen Daseinsvorsorge werden durch das Land wahrgenommen. Zudem unterstützt das Land die Gemeinden und Wasser- und Bodenverbände bei ihren Vorhaben durch Bereitstellung von vorhandenen Planungsdaten und Beratung.
Jurisdiction
- An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung,
- die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Wasserbehörden) oder
- an die örtliche Feuerwehr.
Eke out
Keine
Costs
Keine
Legal basis
Additional Information
Weitere Informationen zur Wasserwirtschaft und eine Adressübersicht der fachlich zuständigen Behörden finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt des Landes Schleswig-Holstein".
Informationen zur privaten Hochwasservorsorge finden Sie in der Hochwasserschutzfibel des Bundesinsitituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Ansprechpersonen für den Bereich "Wasser" in Schleswig-Holstein
Related services
- Bestätigung des Aufstellortes für Spielgeräte beantragen
- Errichtung, wesentliche Änderung oder Maßnahmen mit Änderung der Gefährdungsstufe von Heizölverbraucheranlagen nach AwSV anzeigen
- Hinweistelefon zur terroristischen Vereinigung nationalsozialistischer Untergrund (NSU)
- Straßenbeleuchtung
- Zentrale Anlaufstelle des Bundeskriminalamtes (BKA) für durch rechtsextremistische Gewalt bedrohte Personen
Contacts
Amt Kellinghusen - Fachbereich 2
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Phone:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Opening times:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Amt Kellinghusen - Liegenschaftsamt
Hauptstraße 14
25548 Kellinghusen
Phone:
+49 4822 39-0
|
Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
Web:
www.amt-kellinghusen.de
Opening times:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
Freitag 08:00 bis 11:00 Uhr
Employee (Amt Kellinghusen - Liegenschaftsamt)
Phone:
04822 39231
|
Fax:
04822 3970231
E-Mail:
Sylvia.Mayle[at]amt-kellinghusen.de
|
Room:
236
Employee (Amt Kellinghusen - Liegenschaftsamt)
Phone:
04822 39235
|
Fax:
04822 3970235
E-Mail:
Patricia.Roier-Ohrt[at]amt-kellinghusen.de
|
Room:
234
Employee (Amt Kellinghusen - Liegenschaftsamt)
Phone:
04822 39230
|
Fax:
04822 3970230
E-Mail:
Sarah-Jane.Rose[at]amt-kellinghusen.de
|
Room:
206
Kreis Steinburg - IV12 Wasser und Boden
Viktoriastraße 16-18
25524 Itzehoe
E-Mail:
wasserbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/wasser-und-boden.html
Opening times:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr