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Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz (USG) für freiwillig Wehrdienstleistende und wehrpflichtige Personen

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25563 Wrist


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Leistungen nach dem USG sollen Einkommensverluste, die durch den freiwilligen Wehrdienst entstehen, ausgleichen.


Description

Das Unterhaltssicherungsgesetz sieht Geldleistungen für die Sicherung des Lebensbedarfs der freiwillig Wehrdienstleistenden und ihrer Familienangehörigen vor. Die Leistungen sollen durch den freiwilligen Wehrdienst entstehende Einkommensverluste ausgleichen.

Daneben sieht das Unterhaltssicherungsgesetz auch Geldleistungen für Soldaten, die Dienst nach dem Vierten Abschnitt des Soldatengesetzes leisten (frühere Wehrübungen), vor. Die Geldleistungen sollen die durch die Ableistung des Dienstes entstehenden Einkommensverluste ausgleichen.

Informationen der Bundeswehr zu den Leistungsarten


Jurisdiction

An das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr (BAPersBw.


Required documents

  • Personalausweis und
  • Einberufungs-/Aufforderungs-/Heranziehungsbescheid.

Da häufig weitere Unterlagen benötigt werden, wird empfohlen, sich vorab mit dem Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr in Verbindung setzen.


Legal basis


Additional Information

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten der Bundeswehr.

Unterhaltssicherung


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Contacts

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Wilhelm-Raabe-Straße 4
40470 Reg.-Bez. Düsseldorf
Phone: +49 800 7241428   |   Fax: +49 211 959-2575
E-Mail: USG[at]Bundeswehr.org
Web: www.personal.bundeswehr.de/portal/a/pers/!ut/p/c4/FcwxDoMwDAXQG8USY7eeAtrNhN_EquNEiQGpp4fq7Y_edDM-JLFLNVZa6BXlsZ6hoY_gGQXWandWhI8Y20-gihFgPmLmTdJuaXTE7DT_u_WcVOx7P9UOdMdGrZTnBVYrm_A!/


Opening times:

Mo - Do 8:00 - 18:00 Uhr
Fr 8:00 - 14.00 Uhr


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