Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
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Privater Bestattungsplatz: Anlegen/Erweitern - Genehmigung
Eine Genehmigung für einen privaten Bestattungsplatz kann, wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet, ausnahmsweise erteilt werden.
Description
Im Allgemeinen gilt der Friedhofszwang. Träger von Friedhöfen können nur Gemeinden oder als Körperschaft des öffentlichen Rechts anerkannte Religionsgemeinschaften sein.
Genehmigungen für einen privaten Bestattungsplatz werden ausnahmsweise erteilt, zum Beispiel wenn sich kein Friedhof in zumutbarer Nähe befindet. Die Anlage und die Erweiterung sowie die Belegung eines privaten Bestattungsplatzes bedürfen der schriftlichen Genehmigung durch die zuständige Stelle.
Jurisdiction
An Ihre Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).
Costs
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung der Gemeinde an. Genaue Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.
Legal basis
§ 20 Abs. 4 Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (Bestattungsgesetz - BestattG).
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Contacts
Amt Kellinghusen - Ordnungs- und Standesamt
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Fax:
+49 4822 397099
E-Mail:
info[at]amt-kellinghusen.de
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Opening times:
Montags nur Onlinetermine
Dienstag und Mittwoch 08:00 bis 12:00 Uhr
Dienstag 14:00 bis 18:00 Uhr
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Employee (Amt Kellinghusen - Ordnungs- und Standesamt)
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04822 39149
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Fax:
04822 3970149
E-Mail:
Annika.Bjoerndahl[at]amt-kellinghusen.de
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144