Schutzgebiete
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Schutzgebiete
Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr zu Schutzgebiete erklärt werden.
Description
Um Natur und Landschaft zu schützen, können Teile von ihr nach den Vorschriften des Landesnaturschutzgesetzes zum Naturschutzgebiet, Biosphärenreservat, Landschaftsschutzgebiet, Naturpark, Naturdenkmal oder geschützten Landschaftsbestandteil erklärt werden.
Das Naturschutzgebiet ist die strengste dieser Schutzkategorien.
Die Erklärung zum Schutzgebiet bestimmt den Schutzgegenstand, den Schutzzweck und die zur Erreichung des Schutzzwecks notwendigen Gebote und Verbote. Sie enthält die Pflege-, Entwicklungs- oder Wiederherstellungsmaßnahmen soweit dies erforderlich ist.
Jurisdiction
- An die Kreise oder kreisfreien Städte oder,
- sofern es um die Ausweisung von Naturschutzgebieten, Biosphärenreservaten und Naturparken oder um die Auswahl von Natura 2000-Gebieten geht, an das Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Legal basis
Additional Information
Neben den Schutzgebieten nach den landes- und bundesrechtlichen Vorschriften gibt es auch in Schleswig-Holstein das europaweite Netz der Natura 2000-Gebiete. Die NATURA 2000-Gebiete sind Schutzgebiete nach der FFH- (Fauna-Flora-Habitat-) und der Vogelschutzrichtlinie der Europäischen Union.
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Contacts
Kreis Steinburg - IV11 Naturschutz
Langer Peter 27a
25524 Itzehoe
Phone:
+49 4821 69618
|
Fax:
+49 4821 699618
E-Mail:
naturschutzbehoerde[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/amt-fuer-umweltschutz/naturschutz.html
Mailing-address:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Opening times:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr
Freitag 08:00 - 12:00 Uhr