Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Landesportal Schleswig-Holstein
Unternehmensbeteiligungsgesellschaft: Anerkennung
Wer eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft gründen möchte, benötigt eine Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Description
Geschäftszweck einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft ist es, durch Erwerb und Halten von Beteiligungen anderen Unternehmen Kapital zur Verfügung zu stellen. Auf diese Weise soll die Eigenkapitalausstattung der Wirtschaft gefördert werden. Eine Unternehmensbeteiligungsgesellschaft bedarf der Anerkennung durch die zuständige Behörde.
Jurisdiction
An das Finanzministerium des Landes Schleswig-Holstein (FM).
Costs
Gemäß dem Landesverwaltungskostengesetz wird eine Gebühr in Abhängigkeit des Prüfungsumfangs berechnet. Diese kann zwischen 5,00 und 5.000,00 Euro betragen. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.
Required documents
Einem schriftlichen Antrag sind in Urschrift oder als öffentlich beglaubigte Abschriften beizufügen:
- Die Satzung oder der Gesellschaftsvertrag in der neuesten Fassung,
- die Urkunden über die Bestellung des Vorstands, der Geschäftsführer/in oder Komplementäre und die Urkunden über die Bestellung des Aufsichtsrates.
Bei einer Unternehmensbeteiligungsgesellschaft, die in der Rechtsform der Kommanditgesellschaft oder Kommanditgesellschaft auf Aktien betrieben werden soll und bei der ein Komplementär eine juristische Person ist, zusätzlich
- eine Urkunde über die Bestellung der geschäftsführenden Organe der juristischen Person,
- ein Handelsregisterauszug nach neuestem Stand oder
- eine Bestätigung des Registergerichts, dass die Eintragung der Gesellschaft in das Handelsregister nur noch von der Anerkennung als Unternehmensbeteiligungsgesellschaft abhängt.
Legal basis
Related services
- Aufstellen von Geldspielgeräten
- Besondere Meldepflicht in Krankenhäusern, Heimen und ähnlichen Einrichtungen Anmeldung
- Die Eintragung in die Handwerksrolle von Personen mit einer Ausübungsberechtigung beantragen
- Gaststättengewerbe (erlaubnisfrei): Erlass von Anordnungen
- Standplatzgenehmigung beantragen
Contacts
Finanzministerium
Düsternbrooker Weg 64
24105 Kiel
Phone:
+49 431 988-0
|
Fax:
+49 431 988-4172
E-Mail:
poststelle[at]fimi.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/Landesregierung/VI/vi_node.html
Mailing-address:
Post office box
7127
24171
Kiel