Vogelgrippe
Landesportal Schleswig-Holstein
Vogelgrippe
Die Vogelgrippe (Geflügelpest) ist eine Tierseuche, die bei Geflügel auftreten kann.
Description
Die Vogelgrippe ist eine Tierseuche, die bei Geflügel, insbesondere bei Hühnern, Puten, Enten, Gänsen, aber auch bei anderem Geflügel sowie Schwänen und anderen Wildvögeln auftreten kann. Der offizielle Name lautet daher "Geflügelpest".
Es gibt verschiedene Typen dieser Erkrankung, die für Tiere unterschiedlich krankmachend sind; zum Beispiel die Virustypen H5N1 oder H7N7. Eine Übertragung auf den Menschen ist im Einzelfall bei intensivem Kontakt mit infiziertem Geflügel, nicht aber durch den Verzehr von Geflügelprodukten möglich, insbesondere dann nicht, wenn sie erhitzt wurden.
Seit dem ersten Vogelgrippefall bei Wildvögeln in Deutschland gelten bundesweit verschärfte Schutzmaßnahmen in Infektionsgebieten und in sogenannten Risikogebieten, in denen die Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügel höher ist als in anderen Gebieten.
Wer Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Laufvögel wie Strauße, Emus oder Nandus, Wachteln oder Gänse hält, hat sie in geschlossenen Ställen oder in einer vor Einträgen durch Wildvögel geschützte Voliere beziehungsweise einem geschützten Auslauf zu halten.
Bei der Veterinärbehörde der Kreise/kreisfreien Städte kann ein Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung von der Aufstallungsverpflichtung gestellt werden. Die zuständige Veterinärbehörde kann den Antrag genehmigen, wenn der Geflügelbestand nicht in einem Sperr- oder Beobachtungsgebiet liegt und sich nicht in unmittelbarer Nähe eines größeren Küsten- oder Binnengewässers befindet.
Jurisdiction
- An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).
- an das Landeslabor Schleswig-Holstein (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) oder
- an die Veterinärämter der Kreise/kreisfreien Städte.
Costs
Geflügel, das mit Ausnahmegenehmigung im Freien gehalten werden darf, muss einmal im Monat virologisch untersucht werden.
Die Untersuchungskosten trägt der Tierhalter oder Besitzer. Informationen zu den Kosten der Untersuchungen gibt das Landeslabor Schleswig-Holstein.
Legal basis
Additional Information
Antragsformulare finden Sie im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein" und auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL).
Related services
- Gefährliche Hunde: Zuchtverbot
- Handel und Reiseverkehr mit lebenden Tieren innerhalb der EU und mit Drittstaaten: Amtstierärztliche Kontrolle/Gesundheitsbescheinigung
- Hochwasser / Hochwasserschutz
- Sachkundenachweis zur Schädlingsbekämpfung Bescheinigung
- Tiere: Einfuhr von Wirbeltieren zu Versuchszwecken - Genehmigung
Contacts
Kreis Steinburg - III31 Amtstierärztlicher Dienst, Tierschutz/Tierseuchenbekämpfung
Beethovenstraße 7
25524 Itzehoe
Phone:
+49 4821 690
E-Mail:
veterinaeramt[at]steinburg.de
Web:
www.steinburg.de/kreisverwaltung/informationen-der-fachaemter/veterinaer-und-lebensmittelueberwachungsamt.html
Mailing-address:
Viktoriastraße 16-18
25524
Itzehoe
Opening times:
Montag 08:00 - 12:00 Uhr
Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr
Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 15:45 Uhr
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24537 Neumünster
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Fax:
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Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)
Fleethörn 29-31
24103 Kiel
Phone:
0431 9880
E-Mail:
poststelle[at]mllev.landsh.de
Web:
www.schleswig-holstein.de/DE/landesregierung/ministerien-behoerden/IX/IX_node.html