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Gewerbe: Befristete Fortführung ohne qualifizierte Stellvertretung

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25582 Kaaks


Source of items:
Landesportal Schleswig-Holstein

Auf Antrag kann ein Gewerbebetrieb bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne Stellvertreter fortgeführt werden.


Description

Nach dem Tode einer/eines Gewerbetreibenden darf das Gewerbe für Rechnung

  • des überlebenden Ehegatten oder Lebenspartners,
  • des minderjährigen Erben während der Minderjährigkeit oder
  • des Nachlassverwalters, Nachlasspflegers oder Testamentsvollstreckers

in der Regel nur durch einen nach § 45 der Gewerbeordnung befähigten Stellvertreter betrieben werden.

Auf Antrag kann die zuständige Behörde gestatten, dass das Gewerbe bis zur Dauer eines Jahres nach dem Tode des Gewerbetreibenden auch ohne einen Stellvertreter betrieben wird.

Für einzelne Gewerbe (zum Beispiel Handwerk, Gastgewerbe) bestehende besondere Vorschriften bleiben hiervon unberührt.


Jurisdiction

An die Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung, in deren/dessen Bezirk der Gewerbebetrieb seinen Sitz hat.


Costs

Es fallen Gebühren gemäß Landesverordnung über Verwaltungsgebühren an. Auskünfte hierüber erteilt die zuständige Stelle.


Legal basis


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25524 Itzehoe
Phone: +49 4821 7388-0   |   Fax: +49 4821 7388-35
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Web: www.amt-itzehoe-land.de/


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Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
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Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr
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